Experten für unterschiedliche Sätze: Missbrauch von "Hartz IV" nimmt zu
zuletzt aktualisiert: 02.02.2010 - 07:37München (RPO). Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen "Hartz IV"-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen. Hauptsächlich machten diese Leistungsbezieher falsche Angaben gegenüber den Behörden.
Dies geht aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im "Hartz IV"-System hervor, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.
Mehr Schwarzarbeiter erwischt
Ertappt wurden zudem deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter. Aus der Jahresbilanz geht hervor, dass von den gut 126 000 erledigten Verfahren 39000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden. 2008 waren es noch etwa 36 500 gewesen. Zunehmend mehr Akten von Hilfebedürftigen landen danach auch bei den Strafverfolgungsbehörden.
Bei knapp 13 000 Personen "wurde der Fall mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben", heißt es in dem Bericht. Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Insgesamt hatten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung ("Hartz IV"). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent.
Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74 000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro.
Zustimmung für unterschiedliche Sätze
Der Wirtschaftswissenschaftler und Chef des Münchner ifo-Instituts Hans-Werner Sinn hatte sich unterschiedliche Hartz-IV-Sätze in Ballungsgebieten und ländlichen Gegenden ausgesprochen.
"Wir brauchen unterschiedliche Sätze für München oder Frankfurt an der Oder", fordert der Wirtschaftsprofessor daher in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Schließlich seien die Lebenshaltungskosten völlig unterschiedlich. Je niedriger die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Arbeitslosen, desto geringer sei auch sein Anreiz, Hartz IV zu verlassen.
Der Linzer Ökonom und Schwarzarbeitexperte Friedrich Schneider sprach sich in der "Bild" ebenfalls für unterschiedliche Regelsätze aus. "Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich zum Teil um etwa 30 bis 40 Euro, zum Beispiel zwischen München und Mecklenburg-Vorpommern. Da wäre eine Differenzierung sinnvoll."
Zustimmung ernten die Experten vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Christian von Boetticher. Die Bundesländer bräuchten mehr Freiräume, sagte von Boetticher der Zeitung. "Es sollte erlaubt werden, Leistungsgesetze wie 'Hartz IV' an die regionalen Bedürfnisse anzugleichen. Es muss möglich sein, von einem vorgegebenen Satz nach oben oder gegebenenfalls nach unten abzuweichen", sagte Boetticher.
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