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Modelle zum Ehegattensplitting - wer profitiert wann?

Wir haben die Modell zum Ehegattensplitting durchgerechnet. Vorausgesetzt haben wir einen Bruttolohn von 50.000 Euro aus nicht selbständiger Arbeit, beide Partner berufstätig. 8000 Euro Werbungskostenpauschale plus sonstige Abzüge ergeben ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 42.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 20 Prozent. Quelle: Finanzwissenschaftliches Institut der Universität Köln
Foto: ddp
Wir haben die Modell zum Ehegattensplitting durchgerechnet.

Vorausgesetzt haben wir einen Bruttolohn von 50.000 Euro aus nicht selbständiger Arbeit, beide Partner berufstätig.

8000 Euro Werbungskostenpauschale plus sonstige Abzüge ergeben ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 42.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 20 Prozent.

Quelle: Finanzwissenschaftliches Institut der Universität Köln