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Wir haben die
Modell zum Ehegattensplitting durchgerechnet.
Vorausgesetzt haben wir einen Bruttolohn von 50.000 Euro aus nicht selbständiger Arbeit, beide Partner berufstätig.
8000 Euro Werbungskostenpauschale plus sonstige Abzüge ergeben ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 42.000 Euro, Sozialversicherungsbeiträge insgesamt 20 Prozent.
Quelle: Finanzwissenschaftliches Institut der Universität Köln
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Fall 1: Jetziges Ehegattensplitting, ohne Kinder Steuer: 6250 Euro
Netto: 33.750 Euro
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Fall 1: Familiensplitting (CDU), ohne Kinder Steuer: 6250 Euro
Netto: 33.750 Euro
Veränderung: 0 Euro
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Fall 1: Realsplitting (Teile der SPD), ohne Kinder Freibetrag 13.805 Euro, danach individuelle BestimmungSteuer: 6487 Euro
Netto: 33.513 Euro
Veränderung: - 237 Euro
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Fall 2: Jetziges Ehegattensplitting, zwei Kinder Steuer: 6250 Euro
Netto: 37.446 Euro (wegen Kindergeld)
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Fall 2: Familiensplitting (CDU), zwei Kinder Steuer: 6882 Euro
Netto: 39.814 Euro
Veränderung: + 2368 Euro
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Fall 2: Realsplitting (Teile der SPD), zwei Kinder Steuer: 6487 Euro
Netto: 37.209 Euro (wegen Kindergeld)
Veränderung: - 237 Euro