Umstrittene Werbeaussage "Monsterbacke" - BGH entscheidet erst am 12. Februar

Karlsruhe · Im Streit um den Ehrmann-Früchtequark "Monsterbacke" tut sich der Bundesgerichtshof (BGH) offenbar schwer. (Az.: C-609/12). Nach einer zweiten ausführlichen Verhandlung setzten die Karlsruher Richter am Montag einen Verkündungstermin für den 12. Februar 2015 fest. (Az: I ZR 36/11)

 Ist "Monsterbacke" wirklich so gesund wie das tägliche Glas Milch?

Ist "Monsterbacke" wirklich so gesund wie das tägliche Glas Milch?

Foto: dpa, frk kno hcd ole

Ehrmann hatte den Kinderquark 2010 mit dem Slogan beworben: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Der Vergleich bezieht sich auf den Gehalt an Kalzium. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält dies für irreführend und unzulässig. Schließlich enthalte der Früchtequark nicht nur das Kalzium, sondern im Vergleich zur Milch auch viel mehr ungesunden Zucker.

Der BGH hatte bereits 2012 über die "Monsterbacke" verhandelt und den Streit dem Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Der entschied im April 2014, dass nach EU-Recht nicht erst seit 2012, sondern schon seit 2006 gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel nur mit entsprechenden Zusatzinformationen erlaubt sind.

Demnach hätte Ehrmann gegebenenfalls darauf hinweisen müssen, dass sich der Milchvergleich nur auf das Kalzium bezieht. Nach seiner zweiten Verhandlung am Montag will der BGH den Streit nun aber offenbar nochmals grundlegend rechtlich prüfen.

(AFP)
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