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Die wichtigsten Änderungen: Neue Bank-Regeln sind jetzt gültig

zuletzt aktualisiert: 02.11.2009 - 07:32

Düsseldorf (RP). Seit dem Wochenende sind neue Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken- und Kredinstitute gültig. Wir stellen die wichtigsten Änderungen zum ersten Öffnungstag der Banken vor.

Selbstbehalt Wer seine EC-Karte verliert, der muss, wenn ein Fremder mit der Karte Geld abhebt, bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen. Bislang war dieser Selbstbehalt auf zehn Prozent der Schadensumme begrenzt. Sperrt der Kunde die Karte rechtzeitig, kommt auch künftig die Bank für die Schäden auf, die nach der Sperrung entstehen. Einige Banken verzichten auf Selbstbehalt. Wer grob fahrlässig handelt und Code auf EC-Karte schreibt, haftet weiter unbegrenzt.

Kein Rückholrecht Wer einen Beleg bei seiner Bank in den Briefkasten wirft oder am Computer oder Terminal auf den Überweisungsknopf drückt, ist sein Geld erst mal los. Ein Rückruf ist nicht mehr möglich. Wer es sich dennoch anders überlegt, ist laut Verbraucherschützern auf die Kulanz der Bank angewiesen.

Nur die Nummer zählt Der Empfängername ist unwichtig. Maßgeblich sind allein Kontonummer und die Bankleitzahl. Der Vergleich von Name und Nummer entfällt. Wer einen Dreher in der Kontonummer fabriziert, hat Pech.

Mehr Tempo ins Ausland Zahlungen innerhalb der EU werden schneller. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass das Geld binnen drei Arbeitstagen beim Empfänger sein muss.

Auslandsgebühren Ein Ärgernis bei Auslandsüberweisungen fällt weg: Gebühren dürfen nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden. So ist sichergestellt, dass der Betrag auch in voller Höhe beim Empfänger ankommt. Die Gebührenhöhe selbst ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Auslandslastschriften Nun sind sogenannte Sepa-Lastschriften möglich – benannt nach der "Single Euro Payments Area", also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Bis zu acht Wochen nach der Abbuchung kann der Kontoinhaber das Geld zurückfordern, bei Betrug sogar 13 Monate lang.

Quelle: RP

 
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