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  Foto: AP, AP
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Bundesregierung: Neuer EZB-Chef muss kein Deutscher sein

zuletzt aktualisiert: 14.02.2011 - 14:22

Berlin (RPO). Der künftige Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht zwingend aus Deutschland kommen. "Das ist nicht in erster Linie eine Frage des Passes." Trotzdem ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Regierung einen möglichen Nachfolger für den bisherigen Kandidaten Axel Weber.

Das sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Wie zuvor schon Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) betonte Seibert, wichtig sei, dass der neue EZB-Chef für Stabilität stehe.

Die Amtszeit des bisherigen EZB-Präsidenten Jean-Claude Trichet endet im Herbst. Seibert sagte, daher gebe es für die Nachfolgeregelung "noch Zeit".

Ursprünglich war Bundesbankpräsident Axel Weber als deutscher Kandidat für den Chefposten bei der Europäischen Zentralbank im Gespräch. Doch hat Weber angekündigt, sein Amt bei der Bundesbank Ende April aufzugeben, ein Jahr vor dem Ende seiner achtjährigen Amtszeit. Auch den EZB-Posten strebt er nicht an.

Webers Nachfolger als Bundesbankchef soll laut Seibert noch in dieser Woche gefunden werden. Als ein Kandidat gilt der Wirtschaftsberater von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Jens Weidmann.

Bundespräsident ernennt Weber-Nachfolger auf Vorschlag der Regierung

Nach dem angekündigten Rückzug von Bundesbank-Präsident Axel Weber zum 30. April ist es nun Sache der Bundesregierung, einen Nachfolger vorzuschlagen. Federführend ist das Bundesfinanzministerium, zustimmen muss aber das gesamte Kabinett. Nach einer Anhörung des Bundesbank-Vorstandes erfolgt dann die Ernennung von Deutschlands oberstem Währungshüter durch Bundespräsident Christian Wulff, wie es im Bundesbank-Gesetz festgeschrieben ist.

Laut "Gesetz über die Deutsche Bundesbank" werden alle sechs Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten bestellt - beim Präsidenten, dem Vizepräsidenten sowie einem weiteren Mitglied auf Vorschlag der Bundesregierung. Bei den übrigen drei Mitgliedern erfolgt die Ernennung auf Vorschlag des Bundesrates im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Zudem müssen Bundesregierung und Bundesrat bei ihren Vorschlägen laut Gesetz den Bundesbank-Vorstand anhören.

Ebenfalls zum 30. April läuft der Vertrag von Bundesbank-Vizepräsident Franz-Christoph Zeitler aus. Bei der Bestellung des künftigen Vizepräsidenten sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat der Bundesregierung einen Vorschlag zuleitet.

Die Mitglieder des Bundesbank-Vorstandes werden für acht Jahre, ausnahmsweise auch für kürzere Zeit, mindestens jedoch für fünf Jahre bestellt. Das Gesetz verlangt von ihnen eine "besondere fachliche Eignung".

Quelle: apd/afp/csr

 
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