Umstrittene Methode NRW prüft Fracking-Vorstoß des Bundes

Düsseldorf · Die Erprobung der umstrittenen Methode zur Förderung von Erdgas soll auch in weniger als 3000 Metern Tiefe erlaubt werden. Das sieht der Kompromiss der Bundesregierung vor. Nordrhein-Westfalen hält vorerst am Nein zu Fracking fest.

Umstrittene Energiegewinnung: So funktioniert Fracking
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Foto: afp, DM/jk

Zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bahnt sich ein Konflikt um die Erprobung der umstrittenen Fördermethode Fracking an. Nach dem Willen der Bundesregierung könnte Fracking auch in Schichten erlaubt werden, die näher als 3000 Meter an der Erdoberfläche liegen. Bisher galt diese Markierung als Grenze, doch in dem Kompromiss, der in der vergangenen Woche unter Anleitung von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) entstand, ist das 3000-Meter-Verbot ersatzlos gestrichen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Die Landesregierung hält in einer ersten Reaktion an ihrer kategorischen Ablehnung und dem Moratorium auch für Probebohrungen fest. "Wir werden sorgfältig prüfen, was die Bundesregierung vorlegt. Die Ministerpräsidentin hat deutlich gemacht, dass es kein unkonventionelles Fracking in Nordrhein-Westfalen geben wird, solange sie Ministerpräsidentin ist. An der Haltung hat sich nichts geändert", sagte Regierungssprecher Thomas Breustedt gestern unserer Zeitung.

NRW prüft Fracking-Vorstoß des Bundes
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Bisher gibt es keine gesetzliche Regelung für die umstrittene Fördermethode von Schiefergas, bei der mit einem Chemie-Cocktail Gesteinsschichten im Boden aufgesprengt werden, um bisher nicht erschlossene Gasvorkommen anzapfen zu können. Nun liegen erstmals Details vor. Geplant ist dem "Spiegel" zufolge, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Hannelore Kraft informiert sich in Kanada über Fracking
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Demnach solle eine Kommission aus sechs Wissenschaftlern eingesetzt werden, die über Anträge von Energiekonzernen für Probebohrungen entscheiden und "bei absoluter Unbedenklichkeit" genehmigen soll. Dafür werde das Moratorium für kommerzielle Fracking-Bohrungen unbefristet in das Gesetz geschrieben. Letzteres entspricht den Forderungen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), die noch im August die "strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab" angekündigt und betont hat, Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken werde "es auf absehbare Zeit bei uns nicht geben". Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatten sich in Eckpunkten auf ein Fracking-Verbot oberhalb von 3000 Metern verständigt. Das wäre praktisch einem Verbot der ganzen Methode gleichgekommen. Eine Erprobung sollte es nur geben, wenn Frackflüssigkeit nicht das Grundwasser gefährde. Wie der "Spiegel" berichtet, kam der nun gefundene Kompromiss auf Betreiben des Wirtschaftsflügels der CDU, der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie zustande. Wochenlang sei verhandelt worden, Zuletzt sei es noch darum gegangen, wie auch das Umweltministerium das Gesicht wahren könne.

Eine gesetzliche Regelung zum Fracking betrifft vor allem Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. In beiden Ländern werden die größten Gasvorkommen in bisher nicht erreichbaren Gesteinsschichten vermutet. Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat anders als Niedersachsen Fracking stets abgelehnt. Unklar ist, ob ein Bundesgesetz nun auch in NRW Probebohrungen in Schichten bis zu 3000 Metern Tiefe ermöglichen würde. Bei der Landesregierung gab es dazu gestern noch keine Einschätzung. Ein Bundesgesetz würde Energiekonzernen wie Wintershall oder ExxonMobil, die sich bereits viele Erlaubnisfelder (Claims) für die Gewinnung von Erdgas und Erdöl in NRW gesichert haben, erstmals eine Grundlage bieten, diese auch zu erschließen.

Kritik kam gestern aus der Opposition im Bund. Der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sagte, die Koalition schaffe ein "Fracking-Ermöglichungsgesetz" und setze sich dabei über eine breite Ablehnung in der Bevölkerung und in fast allen Bundesländern hinweg.

(RP)
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