Im Schnitt verdienen Chefs das 54-fache NRW will Managergehälter deckeln

Düsseldorf/Berlin · Bei VW erhielt der Chef 2014 das 260-fache des durchschnittlichen Gehalts im Konzern, bei der Post das 130-fache. Nun sollen Aufsichtsräte festlegen, wie groß die Gehaltsunterschiede sein dürfen.

So stark steigen die Löhne in den verschiedenen Branchen
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Foto: dpa

Den Aufsichtsräten der großen Unternehmen Deutschlands könnte mehr Arbeit bevorstehen: Das Land NRW will sie dazu verpflichten, formal festzulegen, das Wievielfache eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts in ihrem Unternehmen einfache Vorstände und auch Vorstandschefs verdienen dürfen. Dies soll der Bundesrat an diesem Freitag in einer Entschließung festlegen, wie NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert. Später müsste dann der Bundestag das Aktiengesetz entsprechend ändern. "Wir müssen auf die soziale Verträglichkeit der Managervergütungen stärker achten", sagte der in Essen lebende Jurist unserer Redaktion.

Im Bundesrat rechnet sich Kutschaty eine gewisse Chance für eine mehrheitliche Unterstützung aus - immerhin haben rot-grüne und mit der Linken regierte Länder eine knappe Mehrheit. Im Bundestag ist eine Verabschiedung dagegen nicht zu erwarten, weil der Koalitionspartner CDU/CSU sich sperrt. "Die Aufsichtsräte legen bereits jetzt inklusive der Arbeitnehmervertreter die Gehälter der Vorstände fest", sagte Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionschef der Union im Bundestag, "da brauchen wir eine solche Spezialregelung zu Gehaltsrelationen nicht."

Tatsächlich greift die NRW-Initiative aber einen Trend auf. Dies zeigt das Regelwerk Deutscher Corporate Governance Codex, an den sich fast alle Konzerne halten. Der Kodex legt schon seit 2014 fest, dass Aufsichtsräte bei der Festlegung von Vorstandsgehältern die Relation zu den einfachen Mitarbeitern beachten sollen. Anlass war, dass Ex-VW-Chef Martin Winterkorn 2011 knapp 17 Millionen Euro verdiente. Nach heftigen Protesten wurde sein Gehalt auf "nur" noch 15 Millionen gesenkt - noch immer das 260-fache des durchschnittlichen Gehalts bei VW.

Mit seinem Vorstoß will Kutschaty nun für eine weitere Diskussion in den Aufsichtsräten über die Gehälter an der Spitze sorgen: "Es muss eine feste Anbindung der Vergütung der Vorstandsmitglieder an die übrige Bezahlung geben." Dabei soll der Staat aber keine Vorgaben machen - die jeweiligen Firmen sollen die Relationen selber festlegen. "Ich finde den Vorstoß zwar nicht sinnvoll", sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), "aber wenn es Obergrenzen gibt, muss sie jede Firma schon selber definieren."

Dabei könnte der Vorschlag zu einem interessanten Nebeneffekt führen: "Wenn die Vorstandsgehälter an die Löhne gekoppelt werden", sagte der Vergütungsexperte Heinz Evers aus Gummersbach, "dann hätten ja die Vorstände ein hohes Interesse an hohen Einkommen aller Mitarbeiter." Sozialdemokrat Kutschaty findet das gut, weil er steigende Einkommen für die Beschäftigten begrüßt; Aktionärsschützer Tüngler erwartet eine Abwehrreaktion der Kapitalseite: "Kluge Aufsichtsräte würden eine sehr hohe Relation zwischen Vorstands- und Durchschnittsgehalt festlegen, damit es keine unheilige Allianz zwischen der Spitze und der gesamten Belegschaft gibt." Außerdem würden zu niedrige Grenzen erschweren, beim Abwerben externer Talente sehr viel Geld zu bieten: "Wenn man eine Spitzenkraft aus dem Ausland zum Wohl der Firma zum Chef machen will, muss man flexibel verhandeln können."

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Auch Kutschaty möchte das Abwerben von Spitzenleuten nicht stoppen, er mahnt aber zu Bescheidenheit: Im Schnitt würden Vorstände das 54-fache des Durchschnittsgehalts der Firma einstreichen. Das sei sicher nicht zu wenig.

(RP)
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