"Einstweilige Anordnung rechtswidrig" OLG weist Kartellamt im Fall Tengelmann in die Schranken

Düsseldorf · Das Bundeskartellamt muss im Streit um die Pläne von Edeka zur Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann eine Teilniederlage hinnehmen.

OLG weist Kartellamt wird im Fall Tengelmann in die Schranken
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Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbsbehörde einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollte, ist nach einem am Mittwoch verkündeten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in wichtigen Teilen rechtswidrig. Dies könnte zu Schadenersatz-Ansprüchen der Unternehmen führen. Auswirkungen auf das aktuelle Ministererlaubnis-Verfahren hat die Entscheidung aber nicht.

Der Hintergrund: Die beiden Supermarktketten hatten parallel zum Abschluss des Kaufvertrages vereinbart, dass Kaiser's Tengelmann bis zum Vollzug des Zusammenschlusses sämtliche Waren über Edeka beziehen und so von den besseren Einkaufskonditionen des Marktführers im deutschen Lebensmittelhandel profitieren könne. Das Bundeskartellamt hatte dies als Vorwegnahme einer Fusion bewertet und untersagt. Dagegen hatten die Unternehmen Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht teilte zwar die Einschätzung des Kartellamts, dass es sich bei der Einkaufskooperation um einen Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Vollzugsverbot handele. Es bemängelte jedoch, dass die Wettbewerbshüter nicht ausreichend begründet hätten, warum die einstweilige Anordnung notwendig sei, um drohende Nachteile oder schwere Schäden für das Gemeinwohl abzuwenden. Die Anordnung sei deshalb in diesem Punkt rechtswidrig.

(felt/dpa)
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