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FDP droht mit EU-Richtlinie: Parteien wollen Bankgebühren an Geldautomaten deckeln

VON E. QUADBECK UND B. MARSCHALL - zuletzt aktualisiert: 18.03.2010 - 10:48

Berlin (RP). Im Streit um hohe deutsche Bankgebühren für das Abheben von Bargeld an Geldautomaten hat die FDP-Europapolitikerin Silvana Koch-Mehrin mit einer EU-Richtlinie gedroht. "Wenn die Banken sich nicht darauf einigen können, die Gebühren drastisch – gern auch auf Null – zu senken, sollte die EU zunächst mit einer Verpflichtung nur drohen", sagte Koch-Mehrin unserer Redaktion. Vielleicht senkten die Banken ihre Gebühren dann doch von selbst.

Nach einer Studie der Finanzberatung FMH von Ende Januar sind die Gebühren von Kunden an fremden Geldautomaten im vergangenen halben Jahr um 13 Prozent auf durchschnittlich 5,64 Euro pro Auszahlung gestiegen. Zehn Banken verlangen demnach sogar zehn Euro, unter ihnen Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Die hohen Gebühren haben bereits das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Die Wettbewerbshüter prüfen zahlreiche Beschwerden. Sie haben Fragebögen an mehr als 280 Kreditinstitute verschickt und ihnen zur Beantwortung eine Frist bis Ende März gesetzt. Danach soll über die Einleitung eines formellen Verfahrens entschieden werden,

Unabhängig davon will die SPD die Gebühren notfalls per Gesetz auf zwei Euro begrenzen. "Wenn sich die Banken nicht zeitnah freiwillig auf einen Höchstbetrag von zwei Euro einigen, sollten wir eine gesetzliche Regelung herbeiführen", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß. Auch Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte: "Wir brauchen eine angemessene gesetzliche Höchstgrenze von zwei bis drei Euro." Dem schlossen sich Verbraucherschützer an. "Die Politik muss eingreifen und eine Höchstgrenze festsetzen", sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, unserer Zeitung. Während der private Bankenverband für einen freiwillig ausgehandelten einheitlichen Betrag aller Institute plädierte, wollen die Sparkassen fremden Kunden die Gebühr direkt abziehen können.

Quelle: RP

 
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