Steuerliches Hick-Hack: Pendlerpauschale überfordert Steuersoftware
zuletzt aktualisiert: 17.01.2008 - 12:06Berlin (RPO). Das Hick-Hack um die Kürzung der Pendlerpauschale überfordert offenbar die offizielle Steuersoftware Elster. Derzeit können Steuerzahler zwar ihre gesamten Kilometer angeben, welche Strecke aber letztlich angerechnet wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht noch.
Bis das Verfassungsgericht entschieden hat, ob Fahrten erst ab dem 21. Kilometer steuerlich anerkannt werden, dürfen Pendler laut Bundesfinanzministerium zwar weiter ihre gesamten Fahrtkilometer angeben. Das Programm der Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung könne jedoch nicht damit umgehen, berichtete die "Berliner Zeitung" am Mittwoch. Bei einer Fahrstrecke unter 21 Kilometern melde Elster: "Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!" und breche ab. Höhere Entfernungen würden dagegen problemlos akzeptiert.
Für Steuerzahler hat das schwerwiegende Folgen: Wer die Kilometerzahl zu hoch angibt, begeht Steuerhinterziehung. Wer keine Pauschale beantragt, verschenkt möglicherweise bares Geld, sollten die Karlsruher Richter die Begrenzung für verfassungswidrig erklären. Denn dann bekommen nur die Steuerzahler automatisch eine Erstattung, die ihre Fahrtkilometer tatsächlich angegeben haben. Wird der Fehler in der Software nicht behoben, bleibt den Steuerzahlern nur, wieder die Papierformulare abzugeben. Das zuständige Bundesfinanzministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
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