Nachahmerversion von Yasmin: Pille: Bayer einigt sich mit Billig-Anbieter
VON ANTJE HÖNING - zuletzt aktualisiert: 25.06.2008Leverkusen (RP). Nach einer Reihe von schlechten Nachrichten für die Pharma-Sparte von Bayer konnte der Konzern gestern eine gute Botschaft verkünden: Er einigte sich mit seinem US-Konkurrenten Barr auf einen Kompromiss. Danach wird Bayer Barr ab 1. Juli mit einer Nachahmerversion des Verhütungsmittels Yasmin beliefern.
Das darf Barr dann in den USA unter seinem Namen vermarkten. Im Gegenzug muss der US-Konzern die Leverkusener am Umsatz beteiligen. Die beiden vereinbarten Stillschweigen über die Höhe der Beteiligung.
Hintergrund ist ein langwieriger Patentstreit. Barr wollte ab Juli eine eigene und preiswertere Version von Yasmin auf den US-Markt bringen, weil er das Bayer-Patent für abgelaufen hält. Bayer bestreitet das und sieht das Patent noch bis 2020 laufen, unterlag aber vor einem Gericht in New Jersey.
Für Bayer geht es dabei um viel Geld. Die Yasmin-Produktfamilie gehört mit einem Umsatz von 1,043 Milliarden Euro zu den „Blockbustern“, den Umsatzriesen, des Konzerns. Allein in den USA erlöst Bayer mit Yasmin 321 Millionen Euro. Billig-Konkurrenz durch den in den USA bekannten Hersteller Barr hätte die Leverkusener empfindlich getroffen. Yasmin wird im Bayer-Werk Bergkamen hergestellt, das 1400 Mitarbeiter beschäftigt.
Entsprechend begrüßte Bayer die Einigung. Die Vereinbarung erlaube dem Konzern, zusammen mit einem gut etablierten Partner am US-Markt für Verhütungsmittel zu partizipieren, sagte Bayer-Manager Gunnar Riemann. Im Bereich Frauen-Arznei rechnet der Konzern mit weiteren Zuwächsen.
Bayer wollte allerdings nicht so weit gehen und seine Rendite-Prognose für die Gesundheitssparte wieder anheben, die er im Zuge der Barr-Streitigkeiten gesenkt hatte. Auch ist der Rechtsstreit noch nicht beigelegt. Bayer will gegen das Urteil von New Jersey vorgehen und ist in die nächste Instanz gegangen. Falls sich Bayer dort durchsetzt, erhöht sich der Vereinbarung zufolge die von Barr nach Leverkusen zu überweisende Umsatzbeteiligung. Sollte Bayer aber von anderen Unternehmen in den USA mit Patentklagen wegen der niedrig dosierteren Pille „Yaz“ überzogen werden und vor einem US-Gericht verlieren, darf Barr in den USA auch die Vermarktung von „Yaz“ übernehmen.
Die Vermarktung von Yaz und Yasmin in Deutschland und anderen Ländern bleibt dagegen fest in Bayer-Hand.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum
