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Rückzahlung von Beihilfen: Post will gegen EU-Kommission klagen

zuletzt aktualisiert: 25.01.2012 - 15:28

Brüssel (RPO). Zwischen der Deutschen Post und der EU-Kommission bahnt sich ein milliardenschwerer Rechtsstreit an. Die Brüsseler Wettbewerbshüter verdonnerten den Bonner Konzern am Mittwoch zur Rückzahlung staatlicher Beihilfen bis zu einer Milliarde Euro. Die Post kündigte im Zuge dessen eine Klage gegen die Entscheidung an.

Das ehemalige Staatsunternehmen habe als Ausgleich für die Pensionslasten der im Konzern tätigen Beamten zu hohe Subventionen erhalten, hieß es zur Begründung. Die Post wies die Vorwürfe zurück und kündigte eine Klage gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Post-Chef Frank Appel sagte: "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage."

Wenn man die Entscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachte, habe die EU-Kommission hier mit zweierlei Maß gemessen. Der Konzern sei deshalb zuversichtlich, dass diese Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben werde und gehe von einer Rückzahlung des Betrags inklusive Zinsen aus.

Trotz der Klage muss die Post die Beihilfen nach eigenen Angaben "in den nächsten Monaten" zunächst zahlen. Allerdings geht das Unternehmen davon aus, dass der zu zahlende Betrag am unteren Ende der von der EU genannten Bandbreite zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro liegen wird.

Post: Kein Einfluss auf Ertragslage

Da die EU-Entscheidung nach Ansicht des Konzerns einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten könne, werde der Betrag lediglich in der Bilanz erfasst. Somit bleibe die Ertragslage sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch in den Folgejahren von der Entscheidung unberührt, erklärte der Konzern. Die Liquidität werde vorübergehend beeinträchtigt, bleibe aber weiterhin solide.

Nach Auffassung der EU-Kommission hatten die üppig gewährten Subventionen für Pensionskosten der Deutschen Post ab dem Jahr 1995 einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, da der Konzern erheblich geringere Sozialbeiträge hätte tragen müssen als die privaten Wettbewerber. Der Konzern erhielt in der Zeit nicht nur Milliardenbeihilfen vom Staat, sondern nahm durch höhere Portokosten zusätzlich Geld zur Finanzierung der Pensionskosten ein.

Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ordnete an, dass die unzulässigen Beihilfen für den Zeitraum ab 2003 nun an den Staat zurückgezahlt werden müssen. "Und das wird auch geschehen."

Das Beihilfeverfahren gegen die Post läuft schon seit 1999. 2007 war es zum letzten Mal ausgeweitet worden. Erst im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof eine Klage der Post gegen das Verfahren als unzulässig abgewiesen. Den Stein ins Rollen brachte der Post-Konkurrent UBS im Jahr 1994 mit einer Beschwerde in Brüssel.

5,6 Milliarden Euro Beihilfen akzeptiert

In ihrer Entscheidung vom Mittwoch akzeptierte die Kommission von 1990 bis 1995 gezahlte Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro, mit denen die Post für die Kosten ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wie den Erhalt eines flächendeckenden Zustellnetzes entschädigt worden war.

Die Post betonte, dass bei der Europäischen Kommission keine weiteren Beihilfeverfahren gegen den Konzern mehr anhängig seien.
Post-Chef Appel bekräftigte gleichzeitig die positive operative Entwicklung des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Konzern habe die mehrfach erhöhte Prognose erreicht. Nach früheren Angaben erwartet der Konzern für 2011 ein operatives Ergebnis (Ebit) von mehr als 2,4 Milliarden Euro.

Quelle: dpa

 
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