Behörde deckt Spülmittelkartell auf Preisabsprachen bei Calgonit und Somat

Bonn · Blitzblank sauber soll das Geschirr werden und das möglichst billig. Doch wie sich jetzt herausstellte, haben Verbraucher in Deutschland jahrelang zu viel für die Spülmaschinentabs von Calgonit und Somat bezahlt.

Die Hersteller der Produkte, Henkel und Reckitt Benckiser, haben sich nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes illegal über Preiserhöhungen abgesprochen.
"Die Zeche zahlte der Verbraucher", sagte am Mittwoch der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

Die Absprachen der beiden Hersteller betrafen nach Angaben der Wettbewerbshüter auch weitere Produkte, nämlich die Waschmittelzusätze der Marken Vanish Oxi Action und Sil sowie die Allzweckreiniger der Marken Cilit Bang und Bref. Deshalb verhängte die Wettbewerbsbehörde gegen Reckitt Benckiser und verantwortliche Mitarbeiter des Unternehmens in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt 24 Millionen Euro. Henkel ging straffrei aus, weil das Unternehmen die Wettbewerbshüter 2010 selbst über die Absprachen informiert hatte und in den Genuss der Kronzeugenregelung kam.

Die beiden Markenartikler hatten nach Angaben der Wettbewerbsbehörde zwischen 2005 und 2007 die Höhe und den Zeitpunkt von Preiserhöhungen abgesprochen - zulasten der Kunden. So wurden in diesem Zeitraum zweimal die Listenpreise für die Produkte um fünf bis acht Prozent angehoben. Einmal gelang es den Unternehmen sogar, die Preise um 13 Prozent in die Höhe zu treiben - durch eine abgestimmte Reduzierung der Packungsgrößen für einfache Spülmaschinen-Tabs ohne entsprechende Preisanpassung. Auch vor der Markteinführung von Produktneuheiten gab es offenbar Absprachen.

Markenverband im Visier der Wettbewerbshüter

Bereits 2008 hatte das Bundeskartellamt in einem ähnlichen Verfahren wegen Preisabsprachen bei Handgeschirrspülmitteln, Duschgels und Zahncreme gegen acht Hersteller Bußgelder in einer Gesamthöhe von 37 Millionen Euro verhängt. Auch hier waren laut Kartellamt Henkel und Reckitt Benckiser beteiligt. Damals ging es unter anderem um Handspülmittel von Pril und Palmolive, Duschgels von Fa und Duschdas sowie Zahncremes der Marken Signal und Colgate.

Der verbotene Informationsaustausch fand damals nach den Ermittlungen im Rahmen des Arbeitskreises "Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel" des Markenverbands statt, der in Deutschland die Interessen der markenorientierten Wirtschaft vertritt.

Trotz der bereits verhängten Millionenbußgelder sind die Ermittlungen des Bundeskartellamtes in diesem Zusammenhang noch nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Die Wettbewerbshüter teilten am Mittwoch mit, sie hätten nun auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung des wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet.

Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Doch sei mit dem Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt worden, teilte das Bundeskartellamt mit. Dies habe ebenso wie die Kooperation des Unternehmens bei der Aufklärung der Vorwürfe zu einer Reduktion der Geldbuße geführt.

(APD)
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