Nordrhein-Westfalen: Rauchverbot in Kneipen zu Karneval aufgehoben
zuletzt aktualisiert: 10.02.2010 - 11:31Düsseldorf (RPO). Zu Karneval dürfen die Jecken im Rheinland in allen Kneipen qualmen. Das Rauchverbot in Kneipen und Sälen ist von Weiberfassnacht bis Karnevalsdienstag durch eine Ausnahmeregelung landesweit außer Kraft gesetzt.
Den Veranstaltern und Wirten bleibe es überlassen, das Rauchen zu erlauben oder zu verbieten, unabhängig von den sonst gültigen Regelungen des Rauchverbots. Die Größe der Kneipe spiele dabei keine Rolle, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf.
Der Sprecher erläuterte, die Ausnahme werde durch einen Passus im Nichtraucherschutzgesetz ermöglicht, der bei regionalen Brauchtumsfesten das Qualmen in geschlossenen Räumen erlaubt. Die Ausnahme gelte während des Karnevals nicht nur in den Hochburgen Köln und Düsseldorf, sondern ebenso in den anderen Regionen des Landes.
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