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Rechnungshof prangert Steuerverschwendungen an

Der Bundesrechungshof hat in seinem jährlichen Bericht zahlreiche Fälle von Steuergeld-Verschwendung dokumentiert. Einige Beispiele:

Die Zollverwaltung hat von 2005 bis 2007 gegen mehr als 20.000 Bürger ermittelt, die über das Internet Kaffee von Versandhändlern aus anderen EU-Staaten bezogen hatten, ohne die Bohnen zu versteuern. Der Großteil der eingeleiteten Steuer- und Strafverfahren betraf Beträge zwischen wenigen Cent und zehn Euro. Das Ergebnis: Es wurden zwar 25.000 Euro an Kaffeesteuer gesichert, allerdings bei Personalkosten von 800.000 Euro.