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Geheimer Prüfbericht Rechnungshof warnt vor Risiken bei RAG-Plänen

Berlin (RP). Das Auslaufen des Steinkohle-Bergbaus und der Börsengang der RAG bringen "erhebliche finanzielle Risiken für den Bund". Davor warnt der Bundesrechnungshof (BRH) in einem geheimen Prüfbericht an den Bundestag. Weil der BRH-Bericht vertrauliche Geschäftsdaten des RAG-Konzerns enthält, ist er für Abgeordnete nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags einzusehen.

Unabsehbare Folgen für die Staatskasse befürchtet der Rechnungshof nach Informationen unserer Redaktion vor allem bei den so genannten Ewigkeitslasten. Die Rechnungsprüfer verweisen auf mögliche Kosten durch Bergschäden sowie die Reinigung des Grundwassers und das Abpumpen des Grubenwassers.

Falls das Vermögen der RAG-Stiftung am Ende nicht ausreicht, um die Ewigkeitslasten zu bezahlen, werden die Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland zur Kasse gebeten. So regeln es deren "Erblastenverträge" mit der RAG-Stiftung. Der Bund wiederum hat sich verpflichtet, den Ländern dann ein Drittel dieser Kosten abzunehmen. "Damit geht der Bund Haushaltsrisiken ein, deren Höhe nicht bestimmt ist", warnt der BRH.

Das Ausmaß dieser Risiken könne weder die RAG noch die vom Bundeswirtschaftsministerium als Gutachter eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG einschätzen, schreibt der BRH.

Das Ministerium räumt in seiner Stellungnahme zu dem Bericht ein, die Feststellungen des Rechnungshofs "treffen zum Teil zu". Der BRH übersehe aber, dass bei den Berechnungen der Staatshilfen durchgängig das jeweils größtmögliche Risiko zu Grunde gelegt worden sei. So gehe das KPMG-Gutachten davon aus, dass ein "ewiges Pumpen" des Grubenwassers nötig sei.

Laut KPMG-Gutachten belaufen sich die Ewigkeitslasten auf bis zu 6,873 Milliarden Euro, bezogen auf das Jahr 2018. "Aus Sicht des Bundes stellt dieser Betrag eine Obergrenze dar", erklärt das Ministerium. Nach Berechnungen der RAG reiche das Stiftungsvermögen dafür aus - bei einem geschätzten Börsenerlös von 5,1 Milliarden Euro und einer Verzinsung des Stiftungsvermögens in Höhe von 8,5 Prozent pro Jahr, die bei Finanzanlagen mit mittlerem Risiko realistisch sei.

Der Rechnungshof bemängelt, auch das KPMG-Gutachten beruhe weitgehend auf Daten der RAG. Das Ministerium betrachtet dieses Vorgehen als sachgerecht. Die Berechnungen der RAG zum Subventionsbedarf sei vom Bundesamt für Wirtschaft auf Basis der Kostenprüfungen der vergangenen Jahre "plausibilisiert" worden.

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