Rechtsstreit um Bett "Malm": Frankfurter Designer erzielt Etappensieg gegen Ikea

Karlsruhe · Das Bett "Malm" ist ein Klassiker im Ikea-Sortiment. Ein Frankfurter Designer bringt die Schweden allerdings in Erklärungsnot. Sein Bett "Mo" sieht haargenau so aus. Und er ist überzeugt: Es war zuerst da.

 Philipp Mainzer, Geschäftsführer der e15 Design und Distributions GmbH.

Philipp Mainzer, Geschäftsführer der e15 Design und Distributions GmbH.

Foto: dpa, arn wst

Dem Möbelkonzern Ikea droht auf dem deutschen Markt Ärger wegen seines Bettenmodells "Malm". Ein Designer aus Frankfurt hat möglicherweise die älteren Rechte an dem Entwurf. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erzielte der 47-Jährige am Donnerstag einen wichtigen Erfolg. Nach Niederlagen in den Vorinstanzen muss seine Klage gegen Ikea am zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf neu verhandelt werden. Damit ist der Prozess aber nicht gewonnen, entscheidende Fragen sind noch offen.

Setzt sich das Designerbüro e15 am Ende durch, dürfte ihm Schadenersatz von Ikea zustehen. Außerdem könnte das kleine Unternehmen sogar durchzufechten versuchen, dass "Malm" ganz aus den deutschen Ikea-Filialen verschwinden muss. Darauf zielt die Klage wegen der hohen finanziellen Risiken aber bisher nicht ab.

Wettlauf zwischen "Mo" und Malm"

In der Kollektion von e15 gibt es ein nahezu identisches, aber deutlich teureres Massivholz-Bett namens "Mo". Das Design ist seit 2002 beim Patentamt geschützt. Ikea vertreibt "Malm" seit 2003 in Deutschland. Nach Darstellung des Konzerns ist ein sehr ähnliches Vorläufer-Modell namens "Bergen" aber parallel zu "Mo" entstanden.

 Das IKEA-Bett Malm (undatiertes Foto).

Das IKEA-Bett Malm (undatiertes Foto).

Foto: dpa, wok

Vor Gericht hatte Ikea deshalb auf eine deutsche Ausnahmeregelung gesetzt. Sie soll Designer davor bewahren, viel Zeit und Geld in den Sand zu setzen, weil ein Anderer ohne ihr Wissen die gleiche Idee hat und sich diese nur schneller schützen lässt. Deshalb dürfen sie sich bei solchen Überschneidungen auf ein "Vorbenutzungsrecht" berufen und den eigenen Entwurf trotz der großen Ähnlichkeit auch vermarkten.

Weil die Markteinführung von "Bergen" am Konzernsitz in Schweden vorbereitet wurde, hilft das Ikea in dem Streit aber nicht weiter. Nach dem Urteil des BGH genießen nur in Deutschland entwickelte Designs den besonderen Schutz durch das "Vorbenutzungsrecht".

 Das Bett "MO" der Möbelmarke e15 (undatiertes Foto).

Das Bett "MO" der Möbelmarke e15 (undatiertes Foto).

Foto: dpa

Einen weltweit agierenden Konzern wie Ikea sehen die Richter in einer anderen Situation als einen heimischen Mittelständler. Wer ein Produkt in zahlreichen Ländern vertreibe, könne einen Rückschlag auf einem nationalen Markt viel leichter verschmerzen.

Aktenzeichen I ZR 9/16

(wer/dpa/AFP)
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