Neues Gesetz Rücknahmepflicht für Elektrogeräte

Berlin · Ein neues Gesetz des Umweltministeriums sieht vor, dass künftig große Elektrofachgeschäfte und Online-Händler gezwungen werden, Altgeräte entgegenzunehmen. Bisher lief das nur auf Kulanz.

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In einer Schublade stapeln sich alte Handys, daneben liegt ein ausgedienter Föhn und im Keller verstaubt ein defekter Röhrenfernseher. Wer in der Vergangenheit alte Elektrogeräte entsorgen wollte, war bisher auf den nächstgelegenen Recyclinghof oder die Kulanz großer Fachgeschäfte angewiesen. Das will Bundesumweltministerin Barabara Hendricks (SPD) mit einem neuen Gesetz ändern. Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, wonach große Fachhändler künftig verpflichtet werden, Elektroaltgeräte jeden Formats zurückzunehmen.

Das Gesetz, eine seit einem Jahr überfällige Umsetzung einer EU-Richtlinie, sieht demnach vor, dass Händlerniederlassungen mit einer Ladenfläche von mehr als 400 Quadratmetern künftig kleine Elektrogeräte jederzeit und ohne den Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes zurücknehmen müssen. Große Geräte, wie Fernseher, Wasch- oder Spülmaschinen, muss der Händler dann zurücknehmen, wenn der Kunde ein gleichwertiges neues Gerät kauft. Das geht aus dem Entwurf hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Wer jedoch wissen will, wann ein Neukauf nötig wird, muss zum Zentimetermaß greifen: Im geplanten Regelwerk gelten solche Elektroartikel als groß, die an einer ihrer Kanten länger als 25 Zentimeter sind. Wo das alte Gerät gekauft wurde, ist für die Rückgabe unerheblich, denn ein Kassenzettel muss nicht vorgelegt werden.

Mit dem neuen Gesetz will Hendricks erreichen, dass künftig deutlich weniger alte Elektrogeräte in der Restmülltonne und damit umweltschädlich entsorgt werden. Außerdem sollen wertvolle Metalle rückgewonnen werden. Denn der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft (BDE) schätzt, dass jährlich rund eine halbe Million Tonnen alter Elektrokleingeräte nicht in Recyclinganlagen landen, weil sie zum Beispiel in den Haushalten gelagert oder illegal exportiert werden. Allein 120 000 Tonnen davon werden laut Verband im Hausmüll entsorgt. "Bewussten Fehlwurf" nennen das die Experten: Die Bürger wissen, dass die unsachgemäße Entsorgung der Geräte wegen Umweltgefahren verboten ist, machen es aus Bequemlichkeit aber trotzdem. Genau dort soll die Rücknahmepflicht für Händler ansetzen. Weil Verbraucher ihren Elektroschrott künftig auch im nächsten Einkaufszentrum loswerden und nicht nur beim entfernten Recyclinghof, hofft Ministerin Hendricks im Ergebnis auf weniger Umweltbelastungen.

Zustimmung für das Gesetz bekommt sie vom Geschäftsführer des Entsorgungsverbandes BDE, Andreas Bruckschen: "Zu viele Elektroaltgeräte landen heute im Restmüll oder werden illegal exportiert." Allerdings brauche es als Ergänzung noch weitere Bestimmungen, etwa zur Entsorgung von Li-Ionenbatterien, fordert Bruckschen.

Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, hat zu den neuen Regeln jedoch Bedenken. "Wenn die Rückgabe von Kleingeräten grundsätzlich auf Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche beschränkt wird, werden weiterhin viele werthaltige Stoffe im Hausmüll landen", ist sich Müller sicher. Besonders scharf kritisieren aber Online-Händler das Gesetz. Denn auch sie sollen künftig Altgeräte zurücknehmen müssen. Wie das organisiert wird, überlässt das Gesetz weitgehend der Wirtschaft. "Der Gesetzentwurf bürdet dem Handel eine unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung auf", sagte Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel.

(jd)
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