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Schwere Vorwürfe eines Wirtschaftsmagazins: Ryanair zockt Kunden offenbar bei Gebühren ab

zuletzt aktualisiert: 06.06.2006 - 12:38

Köln (rpo). Die irische Billig-Fluggesellschaft Ryanair verlangt von seinen Kunden bei Auslandsflügen offenbar deutlich zu hohe Steuern und Gebühren. Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins "plusminus" können die Unterschiede bis zu zwölf Euro pro Ticket betragen. In einem Fall soll sich Ryanair sogar Flughafengebühren erstatten lassen, die gar nicht anfallen. 

Dies berichtet das ARD-Wirtschaftsmagazin "plusminus" in seiner Sendung am Dienstag. Die Differenzen betragen zwischen einigen Cent bis zu über zwölf Euro pro Flug und Passagier. Dies könnte eine Wettbewerbsverzerrung im Sinne von EU-Verordnungen darstellen. Besonders fragwürdig: Für Abflüge vom belgischen Flughafen Charleroi verlangt Ryanair sieben Euro Abgaben, die dort nach Auskunft der Pressestelle überhaupt nicht anfallen.

Erst Ende Februar dieses Jahres hatte der Radiosender SWR3 berichtet, dass Billiganbieter Ryanair, aber auch die deutschen Mitbewerber HLX und Germanwings, sogar für Abflüge in Deutschland überhöhte Gebühren auf die Flugpreise aufschlugen. Angesichts drohender Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg wurde diese Praxis inzwischen korrigiert.

Ryanair hatte überhöhte Luftsicherheitsgebühren berechnet, diese nach dem Bericht jedoch gesenkt und von einem "administrativen Fehler" gesprochen. Bei Abflügen von Deutschland entsprechen die Luftsicherheitsgebühren nun exakt den vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Sätzen.

"plusminus" will jetzt erfahren haben, dass Ryanair auf ausländischen Flughäfen an seiner umstrittenen Gebühren- und Abgabenpraxis festhält. Die Fluglinie hält ihr Vorgehen offenbar auch weiterhin für gerechtfertigt. Das Unternehmen erklärte gegenüber "plusminus":

"Unser Gesamtpreis wird für jeden Passagier aufgeschlüsselt, bevor ihm gestattet wird, eine Buchung abzuschließen oder eine Zahlung zu leisten." Daher, so folgert Ryanair, "akzeptiert der Passagier auch diesen Gesamtpreis", und es bestehe kein Anspruch auf Rückerstattung.

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Quelle: gms2

 
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