Friedenspflicht im Tarifkonflikt Kitas sind ab Montag wieder geöffnet

Düsseldorf · Während der Schlichtung, auf die sich Städte und Gewerkschaften einigten, gilt eine strikte Friedenspflicht. Die Städte sind nicht verpflichtet, Eltern die Kita-Beiträge für die Streikzeit zu erstatten. Klamme Städte dürfen das nicht einmal.

Die Geister-Kitas von Düsseldorf
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Foto: Endermann, Andreas (end)

Hunderttausende Eltern und Kinder können aufatmen: Ab Montag läuft der Betrieb in den Kitas und dem offenen Ganztag an Grundschulen (OGS) wieder normal. Die Erzieher beenden ihren seit vier Wochen dauernden Streik, nachdem sich die Gewerkschaften und der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) auf eine Schlichtung geeinigt haben. In einzelnen Kitas und OGS-Gruppen erschienen die Erzieher schon am Freitag wieder.

Wie funktioniert die Schlichtung?

Voraussichtlich am Mittwoch wird die Schlichtungskommission ihre Arbeit aufnehmen, die gemeinsam mit den zerstrittenen Tarifpartnern eine Lösung suchen soll. Die Kommission ist paritätisch mit Vertretern beider Seiten besetzt, die auch jeweils einen unparteiischen Vorsitzenden benannt haben: Die Gewerkschaften haben den ehemaligen Oberbürgermeister von Hannover, Herbert Schmalstieg (SPD), als Schlichter benannt. Die Arbeitgeber schicken den früheren sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) in die Schlichtung. Abwechselnd werden die beiden die Sitzungen leiten. Wie lange die Schlichtung dauert, ist nicht festgelegt. Weniger als zwei Wochen, heißt es in Verhandlungskreisen.

Kita-Streik: Demo in Krefeld
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Ist die Streikgefahr gebannt?

Fürs Erste ja. Denn ab Sonntag und für die gesamte Dauer der Schlichtung gilt eine strikte Friedenspflicht. So sieht es die Vereinbarung zwischen VKA und Gewerkschaften vor. Zwar kann eine Schlichtung am Ende auch scheitern und der Arbeitskampf wieder aufleben. Allerdings sind beide Schlichter erfahren und haben schon verfahrene Arbeitskämpfe endgültig gelöst.

Bekommen Eltern Geld zurück?

Für viele Eltern war der vierwöchige Kita-Streik nicht nur ein organisatorischer Kraftakt, sondern auch eine teure Angelegenheit. Neben dem Kindergarten-Beitrag mussten sie oft teure Ersatzbetreuungen wie Kindermädchen bezahlen. Der Bund der Steuerzahler NRW rät, eine Rückerstattung der Beiträge zu verlangen, und fordert von den Städten, unbürokratisch Pauschalen zu zahlen. Bundesweit geht es um 80 Millionen Euro. Allerdings dürfen nur reiche Städte das Geld zurückzahlen — und auch sie sind nicht verpflichtet.

3000 Teilnehmer bei Demo zum Kita-Streik in Köln
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"Bei der Rückerstattung von Kita-Beiträgen handelt es sich um eine freiwillige Leistung", erklärte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums. Bei klammen Städten wie Duisburg, für die vorläufige Haushaltsführung gilt, sind Erstattungen sogar ausgeschlossen. Kommunen, deren Haushalt in Ordnung ist, können selbst entscheiden — falls ihre Kita-Satzungen dies zulassen. Städte wie Kleve, Dormagen und Mettmann haben sich dagegen ausgesprochen. Wenn die Eltern Glück haben, bekommen sie wenigstens das im voraus gezahlte Essensgeld zurück.

Wie geht es weiter?

Die Arbeitgeber setzen darauf, dass die Schlichtung erfolgreich ist. "Unser Ziel bleibt ein für alle Seiten tragbarer Tarifabschluss. Wir hoffen, dass wir mit Hilfe der Schlichtung diesen Kompromiss zügig erreichen können", sagte Thomas Böhle, Verhandlungsführer der Arbeitgeber. Positiv sei das vorläufige Ende des Streiks: "Die Dauerbelastung für die Kinder und Eltern war nach mehreren Wochen Streik unerträglich geworden. Das war für uns ein Hauptargument für das Schlichtungsverfahren."

In den Gewerkschaften dagegen wird Unmut über die Schlichtung laut. "Die Stimmung könnte besser sein", räumt Verdi-Chef Frank Bsisrke ein, nachdem er als Ergebnis des Verhandlungsmarathons seinen Leuten die Schlichtung präsentierte. Eine Sozialarbeiterin sagte: "Jetzt müssen wir Angst haben, dass bei der Schlichtung etwas herauskommt, was weit weg ist von den Forderungen."

(anh)
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