BA-Chef Weise zu Hartz-IV Selbstständige müssen mit Einschnitten rechnen

Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, plant Korrekturen bei Hartz-IV. Kurzzeit-Arbeitnehmer sollen mehr, Selbstständige weniger Ansprüche anmelden können.

 Frank-Jürgen Weise plant Korrekturen bei Hart-IV.

Frank-Jürgen Weise plant Korrekturen bei Hart-IV.

Foto: AP, AP

Arbeitnehmer mit Kurzzeit-Jobs sollten nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit künftig schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben können. Damit könnte verhindert werden, dass jemand bei einem Jobverlust wegen fehlenden Anspruchs auf das zumeist höhere Arbeitslosengeld I direkt in Hartz IV falle, sagte der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Bei Hartz-IV-Regeln für Selbstständige deutete Weise dagegen Einschränkungen an. So sollen Selbstständige, die von ihrem Gewinn nicht leben können, künftig nicht mehr in jedem Fall Hartz-IV-Leistungen erhalten. Es gebe Überlegungen, die Regelungen für den Umgang mit sogenannten aufstockenden Selbstständigen nachzubessern. "Da sind einige Fehlentwicklungen erkennbar", betonte er.

"Wir haben bei manchen Selbstständigen mit Hartz-IV-Bezug den Eindruck, dass der Bezug der Grundsicherung zum Geschäftsmodell gehört - ein Teil des Einkommens wird selbst erwirtschaftet, der andere Teil wird mit Hilfe der staatlichen Grundsicherung abgedeckt. Das kann nicht sein", sagte Weise. Problematisch sei vor allem, wenn Selbstständige auf längere Zeit auf Hartz IV angewiesen seien.

Im Juni 2012 hatten nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern 127 100 Selbstständige in Deutschland ihre kargen Unternehmensgewinne mit Hartz-IV aufbessern müssen - fast doppelt so viele wie noch im Jahr 2007.

Für Arbeitnehmer mit Kurzzeit-Jobs soll es nach Weises Vorschlag dagegen schneller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geben. "Atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, befristete Stellen oder Zeitarbeit haben in den vergangenen Jahren den größten Zuwachs gehabt. In diesen Fällen müssen wir tatsächlich überprüfen, ob die bestehende Anwartschafts-Regelung für das Arbeitslosengeld I noch passt", sagte Weise der dpa. "Das wird bereits durchgerechnet."

Die Entscheidung über eine Verkürzung der Anwartschaft liege aber bei den Beitragszahlern, also den Arbeitgeber- und Gewerkschafts- Vertretern im BA-Aufsichtsrat, betonte Weise. Der DGB fordert schon länger eine Verkürzung der Anwartschaft auf sechs Monate. Bislang muss ein Beschäftigter in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Eine verkürzte Anwartschaft von sechs Monaten gibt es bislang nur für Saisonarbeiter.

Die Lage am Arbeitsmarkt sieht Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt robust, auch wenn die Beschäftigungsentwicklung an Schwung verloren habe. "Dieser Trend wird sich 2013 fortsetzen und die durchschnittliche Arbeitslosigkeit unter drei Millionen bleiben", sagte er der dpa. Die Staatsschuldenkrise schwebe aber "weiter wie ein Damokles-Schwert über Europa".

Wachsamkeit ist auch aus Sicht von DGB-Chef Michael Sommer angebracht. Er nannte es "richtig, dass die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld wieder verlängert hat. Es wäre noch richtiger, wenn sie Wege findet, die Kurzarbeitergeldregelung auch auf Leiharbeiter auszudehnen." Kurzarbeitergeld kann bei Bedarf jetzt bis zu zwölf statt nur für sechs Monate bezahlt werden. Derzeit sind etwa 60 000 Beschäftigte in Kurzarbeit, für weitere 45 000 liegen Anfragen vor.

(dpa/pst)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort