Autovermieter: Sixt prüft Verfassungsklage gegen GEZ-Gebühr
zuletzt aktualisiert: 28.08.2010 - 11:39Frankfurt/Main (RPO). Der Autovermieter Sixt erwägt eine Verfassungsklage gegen die Neugestaltung der Rundfunkgebühr. Er wendet sich vor allem gegen die von den Ministerpräsidenten der Länder geplante Erhöhung der Abgabe für Radios in gewerblich genutzten Fahrzeugen.
Im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nannte der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt die Reform der Rundfunkgebühr "in mehreren Punkten verfassungswidrig".
"Sollte die Politik an den Planungen festhalten, werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", wird der Chef der Sixt AG zitiert. Die Kritik richtet sich besonders gegen das Vorhaben, den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge von 5,76 Euro auf 5,99 zu erhöhen. Dies sieht ein "Eckpunktepapier" vor, das die Ministerpräsidenten der Länder im Juni zu der 2013 in Kraft tretenden neuen Rundfunkgebühr vorgelegt haben.
Demzufolge soll die Gebühr künftig pro Haushalt und Betriebstätte erhoben werden. Diese Abkehr von der bisherigen, gerätebezogenen Rundfunkgebühr begrüße er als Grundidee sehr, sagte Sixt. "Die Auswirkungen der konkret geplanten Gebührenreform sind aber entweder nicht durchdacht, oder die Politik möchte sie bewusst verschleiern", fügte der Unternehmer kritisch hinzu. "Sie schießen über das Ziel hinaus und schaffen neue Ungerechtigkeiten."
Während intensiv über Sparpotenziale bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten diskutiert werde, schaffe die Rundfunkkommission der Länder "klammheimlich die Basis für eine gigantische Gebührenerhöhung". Verfassungsrechtlich sei aber eine aufkommensneutrale Reform geboten.
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