Im Basistarif Sozialhilfe muss Krankenversicherung finanzieren

Essen (ddp). Ein Sozialhilfeempfänger muss in den Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln und hat erst dann Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt. Nach einem am Mittwoch in Essen veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist es einem privat krankenversicherten Sozialhilfebezieher zuzumuten, in den sogenannten Basistarif zu wechseln, um die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten.

(DDP/born)
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