Zu viel Kindergeld bekommen: Steuerstrafverfahren möglich
zuletzt aktualisiert: 24.03.2009 - 17:33Bonn (RPO). Hunderte Staatsbedienstete haben gleich doppelt Kindergeld bezogen und damit Millionen Euro zuviel kassiert. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) habe einen Schaden von mehreren Millionen festegestellt, sagte BA-Sprecherin Ilona Mirtschin. Die Betroffenen müssten das zuviel bezogene Geld zurückzahlen, gegen sie seien Steuerstrafverfahren möglich.
Bei der Überprüfung von bislang knapp 2.400 Fällen stellte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Gesamtschaden von 6,5 Millionen fest, sagte die BA-Sprecherin Ilona Mirtschin am Dienstag. Weitere Fälle würden untersucht.
Hintergrund sind jeweils konkrete Hinweise des Bundesrechnungshofs. In allen Fällen ist ein Elternteil nach Angaben der beiden Behörden im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Nur so ist auch der doppelte Bezug von Kindergeld möglich. Denn es gibt bislang keine Möglichkeit des Abgleichs der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einerseits und den zahlreichen Familienkassen des öffentlichen Dienstes andererseits oder auch der öffentlichen Familienkassen untereinander. So gibt es neben den von der BA festgestellten Fälle auch unrechtmäßige Doppelbezieher, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, wie der Sprecher des Bundesrechnungshofs, Andreas Krull, der AP sagte.
"Menschen mit krimineller Energie"
Rund 12.000 verschiedene Familienkassen soll es nach seinen Angaben bei Kommunen, Ländern und Bund geben. Noch nicht einmal die genaue Zahl sei bekannt. Eine Reform sei daher auch aus Gründen der Kostenersparnis dringend nötig: "Uns geht es darum, das System zu verändern, um in Zukunft Schaden zu vermeiden", erklärte er. Wahrscheinlich werde es im laufenden Jahr einen eigenen Bericht des Bundesrechnungshofs zu dem Thema geben.
Während Krull nicht von Betrug sprechen wollte, geht BA-Sprecherin Mirtschin offenbar sehr wohl von einem absichtsvollen Verhalten aus: "Das sind offenbar Menschen mit krimineller Energie", sagte sie. Die Betroffenen müssen nun nach ihren Angaben nicht nur das zuviel bezogene Geld zurückzahlen, gegen sie sind auch Steuerstrafverfahren möglich.
Zu dem Zeitraum des festgestellten unrechtmäßigen Doppelbezugs erklärte die BA-Sprecherin, manchmal sei es nur ein Monat, manchmal mehrere Jahre. Ein Fall gehe sogar bis ins Jahr 1996 zurück.
Begonnen wurde die Überprüfung laut Mirtschin im Herbst vergangenen Jahres, nachdem sie entsprechende Hinweise des Bundesrechnungshofs erhalten hatte.
Im laufenden Jahr werden nach Angaben des Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) rund 34,4 Milliarden Euro an Kindergeld gezahlt. 2006 gab es nach diesen Angaben 18,8 Millionen Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Kindergeld.
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