Stiftungen in Liechtenstein: Stolpersteine im Steuerparadies
zuletzt aktualisiert: 15.02.2008 - 10:34Düsseldorf (RP). Dank Post-Chef Klaus Zumwinkel ist das Steuerparadies Liechtenstein in die Schlagzeilen geraten. Der Zwergstaat gilt als eines der Lieblingsziele deutscher Steuerflüchtlinge. Immer geht es um die "Familienstiftungen": eine Lichtensteiner Spezialität, die Diskretion mit Steuerersparnis und einer Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten zu verbinden scheint. Zumwinkel soll Geld in eine dieser Stiftungen gesteckt haben.
Viele Steuer-Großbetrüger machen das auch. Denn der alpenländische Zwergstaat hat ein Gesetz, das die dortigen Stiftungen oft zu etwas anderem macht, als der Name suggeriert.
Eine klassische Stiftung widmet sich wohltätigen Zwecken. Das Geld, das man ihr gibt, geht in der Regel an diesen Zweck. In Liechtenstein darf eine Stiftung aber begünstigen, wen sie will. Unter anderem den, der ihr vorher Geld gegeben hat. Außerdem kann eine Stiftung dort von einem Treuhänder geführt werden.
Derjenige darf verschweigen, wem die Stiftung gehört, wen sie begünstigt und von wem sie Geld bekommt. Liechtenstein profitiert davon: Um diese Treuhänder hat sich dort eine ganze Branche entwickelt. Es soll dort 80.000 solcher Briefkasten-Firmen geben.
Der Steuer-Betrug wird oft so gestaltet, dass die Stiftung, die dem Steuerbetrüger gehört, diesem eine Schein-Rechnung stellt. Zum Beispiel für ein Beratungshonorar. Der überweist das Geld dann auf ein vollkommen anonymes Schweizer Nummernkonto, das formal der Liechtensteiner Stiftung gehört. Diese nimmt dann das Geld von „ihrem” Konto und überweist es auf ein anderes Konto, möglichst ebenfalls in der Schweiz, das dem Betrüger gehört.
Der darf aus der Schweiz bei jedem Grenzübergang 15.000 Euro in bar nach Deutschland einführen. Illegal wird die Sache, wenn unversteuertes Geld in die Stiftung fließt, oder wenn die Kapitalerträge, die das Stiftungsgeld erwirtschaftet, nicht versteuert werden. Dem begegnen viele Trickser, indem sie ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen.
Denn dort müssen sie kaum Steuern auf ihre Erträge zahlen. "Es ist ein Instrument, das in Europa wohl einmalig ist in dieser Ausprägung", meint ein bayrischer Anwalt, der sich auf das Lichtensteiner Stiftungsrecht spezialisiert hat.
Die steuerlichen Vorteile scheinen zumindest auf den ersten Blick überwältigend. Denn das in die Stiftung eingebrachte Vermögen - mindestens 30.000 Franken (Rund 18.000 Euro) - wird in Lichtenstein mit gerade einmal einem Promille besteuert. Bei Vermögen über 10 Millionen Schweizer Franken halbiert sich die Kapitalsteuer noch einmal.
Ungewöhnlich für ein deutsches Stiftungsverständnis, aber attraktiv für Millionäre ist auch eine weitere Einzelheit. Der Stifter kann den Stiftungszweck ändern oder die Stiftung sogar wieder auflösen. Dabei kann der Stifter den Stiftungszweck in weitem Rahmen frei wählen. Die Erträge der Familienstiftung können etwa zur Bestreitung der Ausbildungskosten für Kinder oder der Finanzierung des Lebensunterhalts von Angehörigen dienen.
Gerne versuchen reiche Unternehmer auch, durch die Stiftung die Erbschaftssteuer zu umgehen. Denn in die Stiftung kann nicht nur Geld, es können auch Unternehmensbeteiligungen eingebracht werden. Theoretisch müssen Bundesbürger, die Erträge aus derartigen Familienstiftungen beziehen, diese versteuern. Doch die Versuchung, es damit nicht allzu genau zu nehmen, ist groß.
"Die Lichtensteiner haben den Standpunkt, dass für das Eintreiben von Steuern ist der jeweilige Staat selbst verantwortlich ist. Man macht sich nicht zum Steuereintreiber für die ganze Welt", meint der bayerische Experte.
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