Nach dem Vattenfall-Urteil: Strom wird trotzdem nicht günstiger
VON NILS DIETRICH - zuletzt aktualisiert: 14.08.2008 - 16:04Karlsruhe/Bonn (RPO). Das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen den Vattenfall-Konzern nährt die Hoffnung auf sinkende Strompreise. Tatsächlich muss das Unternehmen 50 Millionen Euro an seine Kunden zurückgeben. Mit sinkenden Tarifen ist allerdings nicht zu rechnen.
"Das Urteil wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbraucher haben", sagte Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbaucherzentrale NRW, im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Bundesgerichtshof hatte am Donnerstag entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur gegen die Stromkonzerne verhängte Kürzung der Netzentgelte weitgehend rechtens ist. Vattenfall, hauptsächlich in Ostdeutschland tätig, muss durch den Beschluss 50 Millionen Euro an seine Kunden zurückgeben.
"Wenn die Netznutzungsentegelte gesenkt werden, dann muss das an den Kunden weitergegeben werden", forderte Schröder. Allerdings habe er noch keinen Fall gesehen, wo Beanstandungen zu Preisreduktionen geführt hätten. Das derzeitige Urteil besagt allerdings, dass Vattenfall die unrechtmäßig eingefahrenen Mehrerlöse mit künftigen Netznutzungsentgelten verrechnen müsse.
Die Netzagentur hatte Vattenfall im Juni 2006 eine Senkung des Netzentgeltes um 18 Prozent auferlegt und zudem verlangt, die von November 2005 bis Juni 2006 erzielten Mehrerlöse kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode zu berücksichtigen. Der BGH bestätigte in dem aktuellen Urteil diese Ansicht, so dass sich der für den nächsten Genehmigungszeitraum anzusetzende Betrag für die Netzdurchleitung dadurch um rund 50 Millionen Euro verringert.
"Für die Verbraucher ist wichtig, dass mit dem Urteil alle bestehenden Netzentgeltgenehmigungen bestätigt wurden. Als konkrete Auswirkung dieser erteilten Genehmigungen wurden die Gebühren pro Haushalt um 48 Euro gekürzt. Der Anstieg der anderen Preiskomponenten hat dies jedoch überkompensiert", sagte Renate Hichert, Sprecherin der Bundesnetzagentur, unserer Redaktion. Nutzungsentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus.
Die Stromkonzerne müssen nach Gesetz grundsätzlich jedem Anbieter Zugang zu ihrem Netz gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Dessen Höhe muss kostenorientiert sein und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Netzagentur hatte die von den Netzbetreibern beantragten Entgelte um bis zu 20 Prozent gesenkt. Künftig wird es eine Anreizregulierung geben, bei der den Unternehmen Obergrenzen für die Erlöse aus den Netzentgelten vorgegeben werden. "Die Anreizregulierung fördert einen effizienten Netzbetrieb und führt zu mehr Wettbewerb", sagte Hichert.
In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es bei den Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung auszulegen sind.
Grundsätzlich empfiehlt Schröder allen Verbrauchern, bei einer Strompreiserhöhung Widerspruch einzulegen. "Dagegen muss man sich wehren, denn man hat jetzt gesehen, dass dort etwas nicht stimmt. Zudem sollte jeder seinen Tarif prüfen und gegebenenfalls wechseln", fügte er hinzu.
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