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Mobilcom-Gründer Schmid verurteilt: "Systematisch Vermögenswerte auf die Seite geschafft"

zuletzt aktualisiert: 19.01.2009 - 13:40

Kiel (ddp). Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist vom Kieler Landgericht wegen vorsätzlichen Bankrotts in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Mobilcom-Gründer Schmid: "Sehr planmäßig vorgegangen."  Foto: ddp, ddp
Mobilcom-Gründer Schmid: "Sehr planmäßig vorgegangen." Foto: ddp, ddp

Die Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der 56-Jährige im Jahr 2002 vor einer drohenden Pfändung Vermögen ins Ausland geschafft hat. Fünf Monate der Strafe seien bereits als verbüßt anzusehen, sagte der Vorsitzende Richter Oliver William.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den früheren Milliardär zweieinhalb Jahre Haft wegen betrügerischen Bankrotts in drei Fällen gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

Nach Ansicht des Gerichts hat Schmid Ende 2002 "systematisch Vermögenswerte auf die Seite geschafft". Dabei sei der Unternehmer "sehr planmäßig vorgegangen", sagte William. Er fügte hinzu: "Der Angeklagte hat gewusst, was er da macht."

Schmid betonte nach dem Urteilsspruch, die Entscheidung des Gerichts habe ihn überrascht. Seiner Ansicht nach habe die Kammer in einigen Fragen "Neuland betreten". Er kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

In dem rund anderthalb Jahre dauernden Verfahren ging es um die Frage, ob Schmid 2002 vor einer drohenden Pfändung Firmenanteile und Geld in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro ins Ausland transferiert hat. Zuvor hatte die Sachsen LB Schmid wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit einen Kredit über gut 100 Millionen Euro gekündigt und vergeblich versucht, eine Teilforderung in Höhe von 20 Millionen Euro vollstrecken zu lassen.

Der Prozess hatte im Juli 2007 begonnen. Die Verteidigung stellte an den knapp 40 Verhandlungstagen insgesamt 130 Beweisanträge. Sieben Zeugen wurden gehört.

Quelle: DDP

 
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