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Urteil: Telekom muss T-Online-Aktionären mehr zahlen

zuletzt aktualisiert: 13.03.2009 - 16:12

Frankfurt/Main (RPO). Die Telekom soll Dutzenden Aktionären ihrer früheren Tochter T-Online einen Nachschlag von insgesamt 200 Millionen Euro zahlen. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Freitag, der Konzern müsse einen Aufschlag von 1,15 Euro je Aktie sowie aufgelaufene Zinsen leisten. Aktionärsvertreter, die gegen die aus ihrer Sicht zu geringe Zwangsabfindung geklagt hatten, kündigten Beschwerde an. Der Aufschlag sei zu gering, kritisierten sie.

Die Telekom hatte Ende 2004 begonnen, die erst im Jahr 2000 an die Börse gebrachte Internet-Tochter T-Online wieder in den Konzern zurückzuholen. Aktionäre, die das Angebot der Telekom von 8,99 Euro je Anteilsschein ablehnt hatten, erhielten eine niedrigere Zwangsabfindung. Diese betrug nach Berechnungen von Klägeranwälten etwa 8,24 Euro je Aktie, weniger als ein Drittel des Ausgabepreise von 27 Euro beim Börsengang von T-Online.

Es geht um etwa 120 Millionen Aktien

Gegen die ihrer Meinung nach zu niedrige Abfindung klagten insgesamt fast 60 Aktionäre, Aktionärsgruppen und Anlegerschützer. Nach Angaben des Gerichts geht es in dem Verfahren um etwa 120 Millionen Aktien, die mit der Zwangsabfindung abgelöst wurden. Der Prozess vor dem Landgericht begann im Februar 2008, nachdem die Telekom im Januar einen Kompromissvorschlag des Gerichts abgelehnt hatte, einen Nachschlag von 5,25 Euro pro Aktie zu zahlen. Das hätte den Konzern mindestens 600 Millionen Euro gekostet.

Der Vorsitzende Richter Martin Müller erklärte, das Gericht habe auf ein voraussichtlich etwa 1 Million Euro teueres Gutachten verzichtet und hebe stattdessen auf den Börsenkurs der Unternehmen zum Termin der Bekanntgabe der Verschmelzungsabsicht ab. Das ergebe den Zuschlag von 1,15 Euro.

Die Telekom muss nach der Entscheidung zudem die Kosten zum maximal im Spruchverfahren möglichen Streitwert von 7,5 Millionen Euro tragen. Zur Begründung sagte Müller, den Verantwortlichen der Telekom sei sehr wohl bewusst gewesen, dass die Börsenkurse zu dem bewussten Termin höher gewesen seien als der für die Berechnung des Preises zugrundegelegte Kurs.

Kläger verlangt 5,25 Euro Aufschlag

Aktionärsvertreter kündigten umgehend Beschwerde gegen das Urteil an. Rechtsanwalt Peter Dreier, Vertreter mehrerer Anleger mit rund 30 Millionen Aktien, erklärte, der Trend sei gut, das Ergebnis aber zu gering. Er hielte einen vom Gericht vor dem Spruchverfahren selbst vorgeschlagenen Betrag von 5,25 Euro pro Aktie für angemessen. Der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marco Cabras, sagte der "Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung" (NRZ), das Urteil sei "eine absolute Ohrfeige für alle Anleger". Auch die DSW werde "ganz gewiss Beschwerde einlegen".

Damit dürfte sich das Verfahren noch einige Jahre hinziehen. Telekom-Sprecher Andreas Leigers erklärte, das Unternehmen halte die Umtauschquote nach wie vor für angemessen, zumal sie durch den unabhängigen Verschmelzungsprüfer bestätigt worden sei. Die Telekom wolle das Urteil zunächst prüfen und dann gegebenenfalls ebenfalls Rechtsmittel einlegen.

Quelle: AP

 
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