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Urteil: Telekom muss weiterhin Billig-Vorwahlen ermöglichen

zuletzt aktualisiert: 30.10.2008 - 13:16

Leipzig (RPO). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Telekom auf Abschaffung dieser Regulierungsverfügung weitgehend abgelehnt. Für die Kunden bedeutet das, dass sie auch weiterhin die sogenannten Billig-Vorwahlen nutzen können.

Spitzelaffäre bei der Telekom: "Da haben einige ganz schön große Augen gemacht."  Foto: ddp, ddp
Spitzelaffäre bei der Telekom: "Da haben einige ganz schön große Augen gemacht." Foto: ddp, ddp

Das Gericht sagte, dass vielmehr die Einschätzung der Bundesnetzagentur richtig sei, dass die Telekom auf dem Markt der Festnetzanschlüsse eine "beträchtliche Marktmacht" habe. Die Regulierung sei daher rechtens, die Telekom müsse ihren Kunden die Betreiberauswahl durch Vorwahlnummern gestatten.

Zudem habe sich durch die Marktregulierung in den vergangenen Jahren im Markt der Festnetzanschlüsse ein "gewisses Maß an Wettbewerb" entwickeln können, was beim Wegfall der Regelung gefährdet gewesen wäre. Lediglich die Regulierungsbedürftigkeit der Internettelefonie solle die Regulierungsbehörde genauer prüfen, urteilten die Leipziger Richter.

Auch ihren Großkunden muss die Telekom das Nutzen von Wettbewerbern über Call-by-Call oder eine feste Vorauswahl ermöglichen. Die Bundesnetzagentur in Bonn begrüßte das Urteil als "einen Gewinn für die Wettbewerber und die Kunden".

Mit der streitigen Verfügung vom Juni 2006 hatte die Agentur festgestellt, dass die Telekom im Festnetz immer noch über eine erhebliche Marktmacht verfügt. Deshalb traf die Netzagentur Anordnungen zur Preiskontrolle und erlegte der Telekom auf, allen Kunden Zugang zu Diensten der Wettbewerber zu ermöglichen.

Dies geschieht über die Vor-Vorwahlen, also Call-by-Call, oder über eine Betreibervorauswahl, die sogenannte Preselection. Die Telekom wehrte sich gegen diese Auflage insbesondere in Bezug auf Großkunden, mit denen sie in individuellen Verträgen sogenannte Systemlösungen vereinbart.

Quelle: afp2

 
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