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Ex-Topmanager in Haft Laut Ministerium war kein Wärter nachts in Middelhoffs Zelle

Berlin · Bei den nächtlichen Kontrollen von Untersuchungshäftling Thomas Middelhoff in der JVA Essen hat laut NRW-Justizministerium kein Bediensteter dessen Zelle betreten.

Managerabstürze: Middelhoff, Homm, Zumwinkel
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Das ergebe sich aus dem Meldebuch, das die JVA-Mitarbeiter führen müssen, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag auf Anfrage in Düsseldorf. "Kein Bediensteter hat den Haftraum zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr betreten." Das Meldebuch belege, dass die Kontrolle im 15-Minuten-Takt vom 14. November bis 9. Dezember und noch einmal am 18. und 19. Dezember lediglich aus einem Blick durch den Spion der Zellentür bestanden habe. Die JVA Essen begründet die engmaschige Sichtkontrolle mit Suizidgefahr.

Und Katharina Bennefeld-Kersten, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im Gefängnis, hat erhebliche Zweifel an dem Vorwurf, dass der frühere Topmanager Thomas Middelhoff in Haft über Wochen alle 15 Minuten geweckt wurde.

Es sei die Rede davon gewesen, dass immer wieder die Tür zu Middelhoffs Zelle geöffnet, das Licht angemacht und überprüft worden sei, ob dieser noch lebend im Bett liege, sagte Bennefeld-Kersten am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. "Ich glaube, das wird nicht so gewesen sein."

Eine solche Überwachung brauche zu viel Personal. Ein Bediensteter dürfe eine Zellentür in der Nacht alleine nicht öffnen. Vermutlich sei die Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte Kostklappe erfolgt. Durch die Kostklappe könne einfach gesehen werden, ob es einen Suizidversuch gegeben habe.

Die Anwälte Middelhoffs hatten den Vorwurf erhoben, dass diesem über Wochen Schlaf entzogen wurde. Sie beantragten Haftprüfung, weil Middelhoff ihrer Ansicht nach haftunfähig ist. Die Ärzte gingen demnach von einer seltenen Autoimmunkrankheit aus, die sich unter den Haftbedingungen verschlechterte.

Das Essener Landgericht hatte den einstigen Spitzenmanager Middelhoff im November 2014 wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Verhandlungssaal einen Haftbefehl gegen ihn verkündet. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft, mehrere Beschwerden gegen die Haft blieben wegen Fluchtgefahr erfolglos.

Der frühere Arcandor-Chef legte gegen das Landgerichtsurteil Revision ein, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat. Vor wenigen Tagen stellte Middelhoff außerdem Antrag auf Privatinsolvenz.

(AFP)
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