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Keine Konzern-Zerschlagung: Tiefensee verteidigt Teilprivatisierung der Bahn

zuletzt aktualisiert: 10.09.2007 - 19:08

Magdeburg (RPO). Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn verteidigt. Sie bedeute keine Zerschlagung des Konzerns, sagte der SPD-Politiker am Montag auf dem Gewerkschaftstag der Verkehrsgewerkschaft GDBA in Magdeburg. Es werde ein integrierter Konzern entstehen, fügte er hinzu.

Das Netz bleibe im Besitz des Bundes. "Kein Kilometer Schiene oder Weichen können abgebaut werden, ohne dass Bund und Länder es wollen", sagte Tiefensee.

Durch das Gesetz zur Teilprivatisierung werde sichergestellt, dass die Transparenz über das Netz in der Fläche gewährleistet bleibe. Die Länder würden die Hoheit über die Bestellung von Verkehren und die Taktfrequenzen behalten. Die Bahn müsse in Deutschland noch stärker werden als bisher und den neuen Herausforderungen des europäischen und internationalen Marktes gerecht werden. Dazu sei frisches Kapital nötig.

Der Chef der Deutschen Bahn, Hartmut Mehdorn, sagte, die Bahn biete den besten Regionalverkehr, den Deutschland je hatte. "Wir stellen die Mobilität im ganzen Land sicher". Es müsse aber wirtschaftlich sein. Das Schienennetz sei weder marode noch veraltet. "Unser Netz ist in einem guten Zustand". Mehdorn sagte, die Bahn könne keine Strecken abbestellen. Das sei so gesetzlich geregelt.

Zuvor hatte der wiedergewählte GDBA-Vorsitzende, Klaus-Dieter Hommel, eine Entscheidung zum Börsengang der Bahn gefordert. "Die Eisenbahner haben die Nase voll von nicht enden wollenden parteipolitischen Scharmützeln und wollen endlich wissen, in welche Richtung die Weichen gestellt werden". Die Beschäftigungsverhältnisse müssten langfristig gesichert werden.

Das Bundeskabinett hatte Ende Juli den Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung von Verkehrsminister Tiefensee verabschiedet und damit grünes Licht für eine Teilprivatisierung gegeben. Dabei will sich der Bund von maximal 49 Prozent seiner Anteile trennen. Die Bahn soll als wirtschaftlicher Eigentümer das rund 34 000 Kilometer lange Netz zunächst für 15 Jahre bewirtschaften und bilanzieren dürfen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Quelle: afp

 
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