Streit um Uber Taxigewerbe wendet sich an Verkehrsministerkonferenz

Berlin · Die Taxibranche lässt im Streit um neue Smartphone-Angebote wie Uber nicht locker. Als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs sucht sie jetzt Unterstützung durch die Politik und fordert von den Verkehrsministern ein konsequentes Verbot.

Was genau macht Uber eigentlich?
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Foto: dpa, jbu pzi

Das Taxigewerbe will den Streit um den Fahrdienstanbieter Uber nun auch vor die Verkehrsministerkonferenz der Länder tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem öffentlichen Brief an die Konferenz verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden.

Angebote wie die von Uber setzten "ungeachtet aller gesetzlichen Vorgaben Privatfahrer zur Personenbeförderung ein", heißt es in dem Schreiben. Daraus resultiere ein "ungebremster, gefährlicher Wildwuchs". Sie gefährdeten die Sicherheit der Fahrgäste und förderten Schwarzarbeit, schreibt Verbands-Präsident Michael Müller in dem offenen Brief.

Uber betreibt eine Smartphone-App zur Vermittlung von Fahrdiensten und rekrutiert für seinen Dienst UberPop auch private Fahrer, die hierzulande keine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzen. Die bräuchten sie aber auch gar nicht, ist Uber überzeugt. "Über UberPOP vermittelte Fahrten fallen unserer Überzeugung nach unter eine Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - genauso wie das bei "Mitfahrzentralen" der Fall ist", betont das Unternehmen.

Das sieht die Taxibranche ganz anders und prangert die daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung an. Zuletzt waren private Taxi-Unternehmer gegen einzelne Uber-Fahrer vor Gericht gezogen und erwirkten in zwei Fällen vor dem Frankfurter Landgericht erfolgreich einstweilige Verfügungen, die ihnen die Beförderung von UberPop-Kunden untersagen. In Berlin war ein Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer zuletzt jedoch aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Eine einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen Uber selbst war vom Landgericht Frankfurt, ebenfalls aus formalen Gründen wieder ausgesetzt worden. Das Gericht sah keine Gründe für ein Eilverfahren gegeben, betonte allerdings die Rechtswidrigkeit des Uber-Dienstes.

Ein entscheidender Punkt bei der Klärung des Streits dürfte es sein, ob der von den Fahrgästen eingeforderte Preis durch Uber die Betriebskosten der Fahrt übersteigt oder nicht. Davon ist abhängig, ob das Angebot tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt. Nach Angaben von Uber selbst übersteigt er sie nicht. Das Unternehmen wirbt allerdings Fahrer mit dem Versprechen an, rund 100 Euro am Tag mit dem eigenen Pkw verdienen zu können.

Nach eigenen Angaben von Uber will das Unternehmen der Taxi-Branche gar keine Konkurrenz machen. Seine Smartphone-App-Dienste versteht die Firma als Bausteine in einer ganzen Reihe von Angeboten für neue Mobilitätskonzepte. Die Nachfrage nach Beförderungsleistungen aller Art wächst derzeit vor allem in Städten massiv.

(dpa)
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