Umstrittener Fahrdienstvermittler Uber erleidet Niederlagen in Deutschland und Frankreich

Frankfurt/Paris · Der Fahrdienst UberPop des umstrittenen Internet-Anbieters Uber bleibt in Deutschland verboten. Das US-Unternehmen darf auch weiter keine Personenfahrten vermitteln, hat ein Gericht entschieden. In Frankreich wurde Uber außerdem zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Uber hat schon länger Ärger mit seinem Fahrdienst UberPop.

Uber hat schon länger Ärger mit seinem Fahrdienst UberPop.

Foto: afp

Das US-Unternehmen Uber darf in Deutschland weiterhin keine Personenfahrten über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Donnerstag aus wettbewerbsrechtlichen Gründe in einer Berufungsverhandlung entschieden.

Über die inzwischen eingestellte Handy-Anwendung UberPop konnten Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anbieten. Das US-Unternehmen Uber hatte seinen Service in Deutschland in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf eröffnet. Für die Vermittlung wollte das Unternehmen laut OLG-Urteil 24,2 Prozent des Fahrpreises kassieren. Im März vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt die App auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland bundesweit als wettbewerbswidrig verboten.

Die über UberPop beauftragten Fahrer würden auch nach Ansicht des OLG-Senats gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstoßen, weil sie nicht die notwendige Zulassung hätten. In der mündlichen Verhandlung war es vor allem um Sicherheitsfragen der Fahrzeuge wie der Fahrer gegangen. Vertreter des Taxigewerbes hatten betont, dass Frauen "nachts um drei im Bahnhofsviertel" bedenkenlos in eines der offiziellen Taxis steigen könnten.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland begrüßte das Urteil, gegen das noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. "Das Urteil kommt all jenen zugute, die sich schlecht allein gegen Großkonzerninteressen wehren können: Dies sind die rund 21 000 Kleinunternehmer, Mitarbeiter in 700 Taxizentralen und rund 255 000 Taxifahrer in Deutschland", teilte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft, mit.

Unterdessen hat Uber auch in Frankreich eine Niederlage erlitten. Das Pariser Strafgericht hat wegen UberPop eine Geldstrafe von 800.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Die Hälfte der Strafe setzte das Gericht am Donnerstag aber zur Bewährung aus. Zwei Uber-Spitzenmanager wurden zu 30.000 und 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt, auch hier jeweils zur Hälfte auf Bewährung. Uber kündigte umgehend Berufung an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Fahrdienst und den beiden Managern - dem früheren Uber-Westeuropa-Chef Pierre-Dimitri Gore-Coty und Uber-Frankreich-Chef Thibaud Simphal - unter anderem vorgeworfen, mit UberPop Fahrer ohne Lizenz illegal mit Kunden zusammenzubringen. Dieser Straftatbestand ist in einem im Oktober 2014 verabschiedeten Gesetz zur Regulierung von Taxis und Fahrdienstanbietern enthalten.

Schon seit langem gibt es nicht nur in Frankreich Streit um die Smartphone-App UberPop, die Fahrgäste an private, nicht gewerbliche Fahrer vermittelt. UberPop-Fahrer verlangen in der Regel deutlich weniger Geld als Taxis, zahlen aber keine Steuern und Sozialabgaben. Taxifahrer und andere professionelle Fahrdienstanbieter sehen in ihnen eine unlautere Konkurrenz.

Vor rund einem Jahr setzte Uber das umstrittene Angebot in Frankreich aus, nachdem Proteste von Taxifahrern in Gewalt ausgeartet waren. Im September erklärte Frankreichs Verfassungsrat ein faktisches Verbot von UberPop für rechtmäßig. Im Dezember wurde Uber dann in einem Berufungsverfahren in Paris wegen "Irreführung" zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Uber wurde schuldig gesprochen, UberPop rechtswidrig als eine Art Mitfahrgelegenheit beworben zu haben.

(hebu/dpa/afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort