Rücknahme von Elektrogeräten Umwelthilfe erhebt Vorwürfe gegen Amazon

Düsseldorf · Laut der Deutschen Umwelthilfe hält sich der Online-Händler nicht an die gesetzliche Rücknahmepflicht bei Elektrogeräten. Das will Amazon nicht auf sich sitzen lassen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will rechtliche Schritte gegen den Online-Händler Amazon einleiten, weil dieser die gesetzliche Rücknahmepflicht von Elektrogeräten missachte. Der Umweltorganisation liegen nach eigenen Angaben mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die versucht hätten, dem Online-Händler defekte Elektrogeräte zurückzugeben.

Seit dem 25. Juli müssen auch Online-Händler mit einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern sperrige Altgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurücknehmen. Kleingeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter wie Rasierer oder Handys können Kunden sogar ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Elektrohändler wie Media Markt oder Saturn bieten ihren Kunden diesen Service für Altgeräte nach eigenen Angaben freiwillig schon seit rund zehn Jahren an. Dennoch wird noch immer zu wenig Elektroschrott recycelt. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Amazon wehrt sich gegen Vorwürfe

Nun müssen stationäre Händler und Online-Händler gleichermaßen die Geräte zurücknehmen. Nach DUH-Angaben habe Amazon jedoch mehrere Kunden abgewiesen. Das Unternehmen verweigere die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lasse so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein, kritisiert Jürgen Resch, DUH-Geschäftsführer: "Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen." Die Organisation fordert daher von Amazon eine Unterlassungserklärung und einen sofortigen Stopp der Praxis.

Zum Beweis hat die Umwelthilfe die Aufnahme eines Chat-Verlaufs veröffentlicht, in dem ein Amazon-Mitarbeiter einem Kunden mitteilt, dass ein Artikel über Amazon gekauft worden sein muss, damit man ihn zurücksenden könne. "Wenn es kein Amazon Artikel, dann nein", schreibt der Mitarbeiter in dem Chat.

Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, ist empört: "Es gibt keinen Grund, warum Amazon als Online-Händler eine Sonderbehandlung erfahren sollte." Die Verordnung gelte gleichermaßen für den stationären wie den Online-Handel, sagt Achten. Im Sinne des fairen Wettbewerbes, dürfe es weder eine Bevorzugung noch Benachteiligung geben.

"Selbstverständlich hält sich Amazon an alle gesetzlichen Vorgaben"

Amazon bestreitet die Vorwürfe der Umwelthilfe vehement. "Selbstverständlich hält sich Amazon an alle gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie und nimmt Elektro- oder Elektronikaltgeräte zurück", sagte ein Sprecher unserer Redaktion. Amazon sei außerdem Mitglied der vom Umweltbundesamt betrauten Stiftung Ear. "Wir stellen sicher, dass Einzelfälle, wie von der Deutschen Umwelthilfe zitiert, ausgeschlossen werden können", versichert der Sprecher.

Im Internet gibt Amazon genauere Informationen zur Rückgabe. Bei Kleingeräten kümmert sich der Logistikanbieter DHL um die Abwicklung - auch bei solchen, die von Drittanbietern über den Amazon-Service Marketplace verkauft wurden. Bei größeren Geräten kümmern sich Amazon oder der Marketplace-Händler um die Rücknahme und Übermittlung an die Entsorgungsträger.

Nach Angaben der Umwelthilfe werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent der alten Geräte ordnungsgemäß gesammelt und der Weiterverwendung oder dem Recycling zugeführt.

(frin)
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