Datenskandal bei Daimler: Unzulässige Gesundheitsinformationen erhoben
zuletzt aktualisiert: 05.01.2009 - 15:22Stuttgart (RPO). Nach Lidl und Deutsche Telekom hat ein weiteres großes deutsches Unternehmen Probleme mit dem Datenschutz: Der Autobauer Daimler ist wegen Verstößen beim Datenschutz im Umgang mit Informationen von kranken Mitarbeitern gerügt worden.
Dies teilte die baden-württembergische Aufsichtbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich am Montag in Stuttgart mit. Die Behörde monierte, dass der Autobauer bei Mitarbeitern im Werk Untertürkheim, die länger krank waren, teilweise unzulässige Daten wie konkrete Diagnosen oder Krankheitsursachen erhoben habe.
Außerdem seien Mitarbeiter nicht informiert worden, was mit den Daten passiere. Das Unternehmen kündigte eine Änderung der Praxis an. Daimler-Sprecherin Nicole Kicherer sagte, es sei nun mehr Rechtsklarheit zur Gestaltung des Gesundheits- und Fehlzeitenmanagements geschaffen worden sei. Das Unternehmen werde selbstverständlich die im Prüfbericht geforderten Anpassungen vornehmen, um den Datenschutz seiner Beschäftigten im vollem Umfang zu gewährleisten.
Fehlzeiten sollen reduziert werden
Das Gesundheitsmanagement von Daimler sieht laut Mitteilung der Aufsichtsbehörde verschiedene Formen von Mitarbeitergesprächen nach Abwesenheit vor - insbesondere bei mehrfachen oder längeren Erkrankungen von Mitarbeitern. Darüber hinaus gibt es einen sogenannten Runden Tisch, an dem die Führungskräfte einer Abteilung, Vertreter der Personalabteilung, des werksärztlichen Dienstes und des zuständigen Bereichs-Betriebsrats Fälle mit hohen Fehlzeiten und sonstige auffällige Fälle erörterten. Ziel dieses Gesundheitsmanagements soll es sein, Fehlzeiten zu reduzieren und Beschäftigte nach einer Krankheit wieder zu integrieren.
Die Aufsichtbehörde kritisierte mit Blick auf die Runden Tische, dass an den Gesprächen mitunter Personen teilgenommen hätten, die im Einzelfall nicht oder nur zeitweise hätten teilnehmen dürfen. Als Beispiel wurden Meister genannt, die nicht Vorgesetzte des betroffenen Mitarbeiters sind und für deren Anwesenheit es auch sonst keinen zwingenden Grund gab, der Werksarzt oder der Vertreter des Bereichs-Betriebsrats.
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