Netzagentur begrüßt Entscheidung: Vattenfall scheitert mit Klage
zuletzt aktualisiert: 14.01.2010 - 18:41Karlsruhe (RPO). Der Energiekonzern Vattenfall ist in seinem Streit mit der Bundesnetzagentur über hohe Stromnetzgebühren endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Klage ab, der den Versorger 2006 zu einer weiteren Entlastung der Stromkunden um 67 Millionen Euro verdonnert hatte.
Die Eigentumsrechte des Unternehmens seien durch die Netzagentur nicht verletzt worden (Az.: 1 BvR 2738/08). Vattenfall hatte bereits 2008 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall den Kürzeren gezogen.
Die Bundesnetzagentur überprüft die Gebühren der Netzbetreiber für die Stromdurchleitung. Eine Verordnung hierfür trat Ende 2005 in Kraft, die Bescheide erhielten die Unternehmen aber erst im Laufe des Jahres 2006. In dem Zwischenzeitraum habe Vattenfall 67 Millionen Euro zuviel erlöst, hatte die Agentur erklärt und gefordert, dass Vattenfall die Kunden künftig um diese Summe entlastet. Die Möglichkeit, zu viel eingenommene Tarife auf diesem Wege von den Netzbetreibern zurückfordern, diene der Förderung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und damit dem Gemeinwohl, urteilten die Verfassungsrichter grundsätzlich.
Netzagentur will Stromkunden entlasten
Bundesnetzagentur-Chef Matthias Kurth begrüßte die Entscheidung. "Ich freue mich, dass die Beharrlichkeit der Behörde in diesem Punkt sich nunmehr zugunsten der Netznutzer und schließlich der Verbraucher auszahlen wird." An der grundsätzlichen Zulässigkeit des Vorgehens seiner Behörde gebe es keinen Zweifel mehr. Von Vattenfall war bis zum Abend keine Stellungnahme zu erhalten.
Kurth hatte angekündigt, dass die Verrechnung der von Vattenfall und anderen Versorgern erzielten Mehrerlöse ab diesem Jahr geschehen soll. Die Stromkunden sollten auf diese Weise über die nächsten vier Jahre um insgesamt mehr als eine Milliarde Euro entlastet werden. Niedrigere Strompreise sind dadurch aber nicht zu erwarten, da die Versorger in den vergangenen Jahren zugleich gestiegene Beschaffungskosten geltend gemacht haben. Preiserhöhungen könnten aber zumindest gedämpft werden.
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