Strom wird nicht billiger: Vattenfall-Urteil ohne Nutzen für Verbraucher
VON THORSTEN BREITKOPF - zuletzt aktualisiert: 14.08.2008 - 22:09Karlsruhe (RP). Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Vattenfall musste zu Recht seine Durchleitungsgebühren für die Nutzung der Stromnetze senken. Politik und Verbraucherschützer begrüßen das Urteil, weil es den Wettbewerb ankurbelt.
Im Rechtsstreit um Preiskontrollen haben die deutschen Stromversorger eine herbe Niederlage einstecken müssen. Die Bundesnetzagentur hatte 2006 angeordnet, dass der Energiekonzern Vattenfall die Gebühren für die Durchleitung von Strom anderer Anbieter um 18 Prozent senken muss. Vattenfall zog dagegen vor Gericht und verlor. Gestern entschied der Bundesgerichtshof: Die Anordnung der Netzagentur war rechtens und bleibt bestehen.
Hintergrund des BGH-Urteils
Dem Gericht lagen insgesamt sechs Klagen gegen die Gebührenkürzung vor. Kläger Vattenfall warf der Behörde Berechnungsfehler vor. Der Netzanbieter gab an, 100 Millionen Euro Ertragsausfälle durch das Urteil zu haben.
Wie argumentierte das Gericht?
Umstritten war vor der Entscheidung, welche Kosten der Netzanbieter bei seiner Preisberechnung berücksichtigen darf. Der Gerichtshof entschied: Kalkulatorische Abschreibungen, Gewerbesteuer und Eigenkapitalverzinsung dürfen nicht berücksichtigt werden, was die Durchleitung rechnerisch preiswerter macht. Damit wurde die Einschätzung der Regulierungsbehörde in weiten Teilen bestätigt.
Bedeutung für Vattenfall
Die Bundesnetzagentur hatte verlangt, dass der Energieversorger Mehrerlöse aus dem Zeitraum von November 2005 bis Juni 2006 zurückzahlen muss. Das wurde vom BGH bestätigt. Direkt erstatten muss der Betreiber das Geld aber nicht. Durch das Urteil ist Vattenfall gezwungen, den im nächsten Genehmigungsgang anzusetzenden Betrag für die Durchleitung von Strom durch eigene Netze um 50 Millionen Euro zu verringern. Das kommt vor allem Kunden in Nord- und Ostdeutschland zugute.
Bedeutung für Netzbetreiber
Bislang ist unklar, ob das Urteil auch für andere große Versorger zutrifft. „Wir werden uns das Urteil anschauen, sobald es schriftlich vorliegt”, sagte eine Sprecherin des Versorgers EnBW unserer Zeitung. Auch RWE äußerte sich ähnlich und bestätigte, keine Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen gebildet zu haben. Anders der Energiekonzern Eon, der angibt, Rückstellungen von 600 Millionen Euro für diesen Fall gebildet zu haben.
Bedeutung für freie Stromanbieter
Verbraucherschützer begrüßten das Urteil des BGH. „Das ist ein gutes Urteil, weil dadurch der Wettbewerbgedanke gestützt wird”, kommentiert Dagmar Ginzel vom Verbraucherportal Verivox. „Durch höhere Gewinnspannen wird die Attraktivität des Marktes gesteigert. Das lockt mehr Versorger an und von dem Wettbewerb profitiert der Verbraucher”, so Ginzel. Auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos begrüßte das Urteil und meinte diese Entscheidung stärke den Regulierungsbehörden den Rücken.