Auto-Kartell Verbraucher könnten sich mit Sammelklagen wehren

Hamburg · Eine Sammelklage, wie sie das amerikanische Rechtssystem vorsieht, ist in Deutschland bislang gescheitert. Sie wäre aber eine Möglichkeit für Verbraucher, sich etwa gegen deutsche Autobauer zu wehren.

VW-Chef Matthias Müller im RP-Interview
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Foto: Andreas Krebs

Verbraucherschützer fordern sie seit langem, zuletzt scheiterte die Einführung einer Art Sammelklage für Verbraucher aber am Widerstand aus der Union. Jetzt erhält die Diskussion um die sogenannten Musterfeststellungsklage neue Nahrung durch die Kartellvorwürfe gegen deutsche Autobauer. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist die Einführung eine der dringlichsten Aufgaben der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl Ende September.

  • Um was geht es?

Ein Musterfeststellungsverfahren soll deutschen Verbraucher bei Rechtsverstößen von Firmen eine wirksamere Gegenwehr ermöglichen, etwa wenn es um mangelhafte Produkte oder überhöhte Preise geht.

Die Forderungen gibt es seit Bekanntwerden des VW-Dieselskandals vor bald zwei Jahren. Bislang ist es so, dass Kunden, die sich durch unlautere Praktiken von Unternehmen geschädigt sehen, Ansprüche einzeln und bei vollem Kostenrisiko gerichtlich durchsetzen müssen. Wenn sie siegreich sind, nützt das anderen Betroffenen erstmal gar nichts.

  1. Was würde sich ändern?

Bei einem Musterfeststellungsverfahren würde ein Verband — etwa eine Verbraucherzentrale — die Klärung eines exemplarischen Falls vor Gericht stellvertretend für viele Betroffene übernehmen. Ein Ende 2016 von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf sah vor, dass sich Betroffene bis kurz vor der Urteilsverkündung in einem solchen Grundsatzprozess in einer Art elektronischem Klageregister anmelden können.

Die Richter im jeweiligen Verfahren wären anschließend an die Entscheidung im Grundsatzverfahren gebunden. Verbraucherschützer hatten den Vorschlag als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, jedoch weitergehende Forderungen etwa nach einem Stopp der Verjährung gestellt. Der Entwurf verschwand aber wieder in der Schublade, weil CDU und CSU Bedenken anmeldeten.

  1. Was genau wären die Vorteile?

Die Verbraucherzentralen erwarten, dass sich Verbraucher unter dem Schutzschirm eines Musterverfahrens deutlich bereitwilliger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche entscheiden würden. Bislang werden sie durch die unter Umständen sehr hohen Kosten abgeschreckt. Denn der Verlierer eines Rechtsstreits muss alle Gerichtskosten tragen.

Außerdem lohnen sich den Verbraucherschützern zufolge Klagen bei relativ geringen Streitwerten von etwa einigen hundert Euro für die einzelnen Geschädigten kaum. Sie verweisen etwa auf Fälle aus der Vergangenheit wie die unrechtmäßige Erhöhung von Strompreisen durch Versorger. Unternehmen würden dies faktisch einkalkulieren, sodass die jetzige Praxis keine abschreckende Wirkung entfalte.

  1. Kämen dann Sammelklagen wie in den USA?

Nein, ein entscheidender Unterschied bliebe weiterhin bestehen: In den USA kann jeder Betroffene unabhängig von etwaigen eigenen rechtlichen Schritten von der Entscheidung aus Musterverfahren profitieren. In Deutschland bliebe es aber auch bei Einführung des Musterfeststellungsverfahrens immer noch bei dem Grundsatz, dass sich nur jene Verbraucher darauf berufen können, die selbst einen konkreten individuellen Schaden erlitten haben und diesen theoretisch auch selbst gerichtlich durchsetzen könnten. Etwas anderes ist im deutschen Rechtssystem schlichtweg nicht möglich.

(AFP/heif)
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