Mit dem Wegfall von Verpackungsvorschriften drohen den Verbrauchern in vielen Bereichen verdeckte Preiserhöhungen.
Wir zeigen Ihnen, wo Sie besonders aufpassen müssen - und wo nicht.
ZigarettenHier lässt sich nicht an der Stellschraube Verpackungsgröße drehen, da die Automaten genormt sind. Allerdings: Die Zahl der Zigaretten lässt sich ändern.
SchokoladeSchokolade war früher beispielsweise auf 100 Gramm-Tafeln genormt. Diese Regelung entfällt - bei den Gewichtsangaben gilt: Vorsicht!
Getränke in MehrwegflaschenBier, Limonade oder Wasser in Mehrwegflaschen ist völlig unbedenklich. Für die Wiederverwertung der Flaschen ist das System vollkommen normiert (Kästen, Flaschen, Paletten etc.) - da lassen sich nur mit riesigem Aufwand Änderungen durchführen.
Getränke in Einweg-PfandflaschenHier ist Vorsicht angesagt. Das Recycling und der Transport der Plastikflaschen ist anders organisiert als bei ihren Mehrweg-Gegenstücken. Hier muss auf die Volumenangaben geachtet werden.
Wein, Sekt und SpirituoseHier bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
Kinder- und Hygieneartikel Hier wird bereits sehr oft gemogelt: Weniger Windeln für den gleichen Preis ist eine gängige Masche.
Süßigkeiten, Gewürze, Cerealien etc.Hier wird die Verpackung oft mit Luft aufgefüllt. Allerdings gibt es hier eine juritische Handhabe, was jedoch im Einzelfall geprüft werden muss. Eine eindeutige Täuschung ist unzulässig.
Abgepacktes Obst und GemüseHier sind die Beschränkungen bereits gefallen - mit einem eindeutigen Resultat. Neuerdings kursieren 400 Gramm-Packungen - allerdings zu dem Preis, den ein halbes Kilo vorher kostete.
Grundsätzlich gilt: Im Zweifelsfall immer auf die Gewichtsangaben schauen! Bei krummen Zahlen läuft hier höchstwahrscheinlich ein krummes Ding!