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Telekom-Prozess: Volksaktie vor Gericht

VON SILKE FREDRICH - zuletzt aktualisiert: 05.04.2008 - 16:45

Düsseldorf (RP). Als Schauspieler Manfred Krug zum Kauf der T-Aktie aufgerufen hatte, folgten ihm Tausende. Doch der Kurs stürzte ins Bodenlose. Jetzt müssen Richter entscheiden, ob Anleger ihr Geld zurückbekommen.

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Vor sieben Jahren hatten die Justizbeamten beim Landgericht Frankfurt eine düstere Vorahnung. Jene nämlich, dass dieser Fall eine nicht geahnte Größe annehmen wird. Und sie sollten recht behalten. Vor sieben Jahren erreichten das Gericht die ersten Klagen enttäuschter Telekom-Aktionäre. Sie folgten dem als Werbefigur genutzten Schauspieler Manfred Krug und wollten dabei sein, wenn ihre Telekom an die Börse geht. Was sie nicht ahnten und auch nicht hören wollten: dass die T-Aktie als Volksaktie kein Garant für steigende Aktienkurse ist.

Aus dem einstigen Risiko wurde bittere Wahrheit. Der Kurs des einst pompös beworbenen Papiers dümpelt seit Jahren zwischen zwölf und 14 Euro herum, von einstigen Höhenflügen um die 100 Euro ist sie trotz mehrfachen Vorstandswechsels weit entfernt. 16.000 Kleinaktionäre fühlen sich von ihrem Rosa Riesen betrogen, weil der Börsenprospekt zur dritten Tranche ihrer Meinung nach fehlerhaft war.

Wütende Anleger

Unter anderem sei das Immobilienvermögen zu hoch bewertet worden, und nirgendwo sei die Rede von milliardenschweren Akquisitionen gewesen. Als die Telekom im Jahr 2001 unter dem damals neuen Finanzchef Karl Gerhard Eick dann tatsächlich den Wert der Immobilien um insgesamt 2,5 Milliarden Euro nach unten korrigiert hatte, bombardierten wütende Anleger das Frankfurter Gericht mit Klagen. Die Telekom wies die Vorwürfe damals allesamt zurück.

Erst im Jahr 2004 kam es zu einer Verhandlung. Weil immer mehr Klagen anhängig wurden, gab es ein Jahr später einen zweiten Termin beim Oberlandesgericht Frankfurt. Trotz eines Gutachtens konnten die Staatsanwälte ihre Vorwürfe nicht untermauern, so dass sie schließlich ihre Ermittlungen einstellen mussten. Die Telekom hat indes fünf Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt.

Jetzt wird der Fall neu aufgerollt. Grundlage dafür ist das so genannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das 2005 eigens für das Massenverfahren Telekom erlassen wurde. Ein Musterfall wird über maximal zwei Instanzen aufgearbeitet, während alle anderen Klagen ruhen und Ansprüche nicht verjähren. Kommt es zu einem Urteil, dient dieses als Grundlage, um alle anderen Fälle aufzuarbeiten.

17 Verhandlungstage

Für Montag ist der erste von 17 Verhandlungstagen angesetzt. Das Gericht will zunächst den Kauf des US-Mobilfunkanbeiters Voicestream beleuchten. Mit dem milliardenschweren Kauf war die Verschuldung der Telekom auf 70 Milliarden Euro angestiegen. Als erster Zeuge ist Ex-Telekomchef Ron Sommer geladen. Um des zu erwartenden Besucherstroms der öffentlichen Sitzung Herr zu werden, hat das OLG gleich einen Ortswechsel beschlossen und verlegt den Gerichtssaal kurzerhand in ein wesentlich größeres Frankfurter Kongresszentrum.

Nach inoffiziellen Angaben beläuft sich die geforderte Schadenersatzsumme auf insgesamt 80 Millionen Euro. Allein 1,6 Millionen sollen dabei an einen Ruheständler fließen, der in dem Fall als Musterkläger eingesetzt wird. Doch eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten. Wenn das Thema Immobilien auf die Agenda käme und ein Gutachten nötig würde, dürfte allein das Jahre kosten. Zudem steht im Jahr 2010 das KapMuG wieder zur Disposition. Doch selbst wenn die Kläger Erfolg haben, müsste jeder einzelne Fall wieder zurück zum Landgericht.

Die Deutsche Schutzvereinigung Wertpapierbesitz prognostiziert, dass die Telekom-Aktie auch in den kommenden Jahren nicht in die Nähe eines Kurswertes von 100 Euro kommen wird. Ein Sprecher sagte, dass viele Aktionäre ihre Anlagen nun verkaufen wollen. Von übereilten Verkäufen rät er jedoch ab. „Anleger sollten überlegen, ob sie das Geld auch heute wieder in das Unternehmen investieren würden. Für den Fall, dass man nur ein geringes Kurspotenzial sieht, dürfte es aber sinnvoll sein, die Papiere zu verkaufen.“

Quelle: RP

 
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