Kassen erheben Zusatzbeiträge: Was Versicherte jetzt wissen müssen
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 25.01.2010 - 21:07Düsseldorf (RP). Immer mehr gesetzliche Krankenkassen verlangen einen Zusatzbeitrag. Wir beantworten, für wen er gilt, wie hoch er liegen kann, was Versicherte tun können und ob sich ein Wechsel zu einer anderen Kasse lohnt.
Bei den Krankenkassen ist der Damm gebrochen. Bereits ab dem 1. Februar erheben eine Reihe von Kassen Zusatzbeiträge. Wie erfahre ich, ob meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?
Die Kassen müssen Versicherte schriftlich über den Zusatzbeitrag informieren, mindestens vier Wochen, bevor er fällig wird.
Müssen alle Versicherten den Zusatzbeitrag zahlen?
Nein, nur die bislang auch zahlenden Mitglieder werden zur Kasse gebeten egal, ob sie Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose oder Selbstständige sind. Beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Was dürfen die Kassen nehmen?
Ohne Prüfung des Einkommens dürfen sie von jedem Mitglied bis zu acht Euro im Monat fordern. Wollen sie mehr, müssen die Kassen grundsätzlich eine Einkommensprüfung vornehmen. Denn der Zusatzbeitrag darf nicht höher als ein Prozent des Bruttoeinkommens liegen (siehe Grafik). Maximal darf er 37,50 Euro im Monat betragen, das entspricht einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. In der Praxis können die Kassen auch so vorgehen, dass sie etwa 20 Euro von jedem Mitglied fordern. Wer weniger als 2000 Euro im Monat verdient, muss dies nachweisen, damit er weniger zahlen muss.
Lässt sich der Zusatzbeitrag umgehen?
Versicherte, deren Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, haben ein Sonderkündigungsrecht, das so kurze Fristen hat, dass sie ihn nicht zahlen müssen.
Lohnt sich ein Kassen-Wechsel?
Das ist eine individuelle Entscheidung. Wer mit seiner Krankenkasse sehr zufrieden ist, weil sie beispielsweise spezielle Programme für ihn bietet, sollte den Wechsel wohl wägen. Die wenigsten Kassen haben den Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 wirklich definitiv ausgeschlossen. Das heißt, auch die neue Kasse kann alsbald einen Zusatzbeitrag erheben. Bis Sommer wollen ihn viele große Kassen noch vermeiden. Ende des Jahres wird es aber nur noch wenige Kassen ohne Zusatzbeitrag geben.
Haben Kassen, die Zusatzbeiträge erheben, schlecht gewirtschaftet?
Nicht unbedingt. Die Umstellung des Krankenkassen-Systems auf den Gesundheitsfonds hat den Wettbewerb unter den Kassen stark verändert. Früher waren Krankenkassen mit jungen, gesunden Mitgliedern im Vorteil. Durch die höheren Ausgleichszahlungen für alte und kranke Versicherte stehen nun die Kassen mit älteren Versicherten deutlich besser da. Zudem sind die Ausgaben für Ärzte und Medikamente stark gestiegen.
Wie ziehen die Kassen das Geld ein?
Da der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung den Zusatzbeitrag nicht abführen darf, werden die meisten Kassen ihre Versicherten um Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag bitten. Wer das nicht will, bekommt eine monatliche Rechnung. Dies treibt allerdings die Kosten für die Krankenkasse und damit für die Versichertengemeinschaft in die Höhe. Einige Kassen werden voraussichtlich kleine Nachlässe gewähren, wenn die Versicherten den Zusatzbeitrag gleich für mehrere Monate oder für ein ganzes Jahr im voraus zahlen.
Was passiert, wenn ein Mitglied den Zusatzbeitrag nicht bezahlt?
Bei einem Ausstand von acht Euro lohnt es sich für die Krankenkassen noch nicht, ein Inkasso-Verfahren in Gang zu setzen. Damit ist frühestens ein halbes Jahr nach Start der Zusatzbeiträge zu rechnen. Die Krankenkasse kann sich allerdings auf den Standpunkt stellen, dass für säumige Mitglieder der Versicherungsschutz nicht mehr voll gilt. Dann könnte es dazu kommen, dass sie nur noch im Notfall behandelt werden.
Müssen auch Privatpatienten einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Zwar leiden auch die privaten Krankenversicherungen unter steigenden Ausgaben. Doch sie können anders als die gesetzlichen Kassen nach Belieben ihre Beiträge erhöhen, was viele Versicherer zum 1. Januar auch getan haben.
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