Wirbel um Steuererklärungen Welcher Rentner Steuern zahlt

Düsseldorf (RP) Die Besteuerung der Rentner sorgt für Wirbel. "In NRW gibt es keine gesonderte flächendeckende Steuerfahndungsaktion gegen Rentner”, beruhigte das Landesfinanzministerium. Bisher haben auch die Rentenkassen bundesweit noch keine einzige Kontrollmitteilung an die Finanzämter geschickt. Dies ist zwar laut Gesetz mit Wirkung ab 2005 vorgesehen. Doch noch gibt es Abstimmungsprobleme zwischen den Behörden.

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Foto: RPO

Wer muss Steuern zahlen? Im Januar 2005 trat das "Alterseinkünftegesetz” in Kraft. Dennoch müssen auch weiterhin die meisten Rentner keine Steuern zahlen. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass zu den zwei Millionen Rentner-Haushalten, die bislang schon Steuern zahlen mussten, weitere 1,3 Millionen Haushalte kommen, die erstmals Steuern zahlen müssen.

Nur gesetzliche Rente Wer nur eine gesetzliche Rente hat, muss in der Regel keine Steuer zahlen. Genauer: Wer eine jährliche Bruttorente bis 18900 Euro (Single) bzw. 37800 Euro (Verheiratete) hat, muss nichts zahlen. Für den Single, der bereits 2005 im Ruhestand war oder Rentner wurde, gilt folgende Rechnung: Von 18900 Euro sind 50 Prozent steuerpflichtig, also 9450 Euro. Davon kann der Rentner 102 Euro als Werbungskostenpauschbetrag und 36 Euro als Sonderausgaben-Pauschbetrag abziehen. Zudem kann er seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Bleibt ein zu versteuerndes Einkommen ungefähr in Höhe des steuerfreien Existenzminimums von 7664 Euro. Daher ist dieser Rentner steuerfrei. Wer eine höhere gesetzliche Rente hat oder zusätzliche Einnahmen, sollte Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen oder gleich eine Steuerklärung abgeben, rät Anne Risthaus vom Landesfinanzministerium.

Betriebsrente Je nachdem, um welche Art Betriebsrente es sich handelt, müssen bis zu 100 Prozent hiervon versteuert werden. Das gilt etwa für Renten aus Direktzusagen oder Unterstützungskassen. Wer dagegen eine Rente aus einer Pensionskasse, einer Direktversicherung oder einem Pensionsfonds bezieht, muss im Regelfall nur den Ertragsanteil (bei Rentenbeginn mit 65: 18 Prozent) besteuern. Bei Riester-Förderungen gelten eigene Regeln.

Kapitaleinkünfte Wer 2005 Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden bis zu 1421 Euro (Single) bzw. 2842 Euro (Verheiratete) hatte, muss diese nicht versteuern. Übersteigen die Kapitalerträge diese Freibeträge, werden Steuern fällig. Für 2007 wurden die Freibeträge übrigens auf 801 Euro (1602 Euro)gesenkt.

Am Ende rechnet das Finanzamt alle steuerpflichtigen Einkommen zusammen und wendet hierauf den entsprechenden Steuersatz an.

Welche Fristen gelten? Rentner, die steuerpflichtig sind, mussten ihre Steuererklärung für das Jahr 2005 eigentlich bis zum 31. Mai 2006 abgeben, mit Steuerberater bis zum 31. Dezember. "Wer das bisher nicht getan hat, kann das nachholen”, sagt Risthaus. Auch ist längst nicht jeder Rentner, der keine Erklärung abgab, gleich ein Steuerhinterzieher. Wer sie nur vergessen hat und dies jetzt nachholt, müsse nicht mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen, so Risthaus. Allenfalls droht ein kleiner Säumniszuschlag.

Wer sich künftig Ärger ersparen will, gibt seine Steuererklärung rechtzeitig ab. Für 2006 ist sie bis zum 31.Mai 2007 fällig, mit Steuerberater bis zum 31. Dezember 2007.

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