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Datensammlung kostet Millionen: Wer zahlt für Telefonüberwachung?

VON ALEXANDER VON GERSDORFF - zuletzt aktualisiert: 28.12.2007 - 13:18

Berlin (RP). Am 1. Januar beginnt die Vorratsdatenspeicherung: Bei jedem Telefonat werden Rufnummern und Uhrzeit protokolliert. Die Telefongesellschaften kommt das teuer zu stehen - pro Jahr mindestens zehn Millionen Euro. Doch der Nutzen ist unklar. Fraglich bleibt auch, wer für die Rechnung der staatlichen Datensammlung aufkommt. 

Begleitet von einer Reihe von Schwierigkeiten und Ungereimtheiten beginnt ab Januar 2008 in Deutschland ein neues Überwachungszeitalter: Die Telefongesellschaften müssen alle Gesprächsdaten sechs Monate speichern. Die Regelung ist eine Folge der Terroranschläge von Madrid 2004 und London 2005. Sie gilt EU-weit. Behörden wie Staatsanwaltschaft, BKA und Landeskriminalämter haben mit richterlicher Erlaubnis Zugriff auf die Daten. Die Unternehmen selbst nutzen die Daten nicht.

Die EU und die Bundesregierung erwarten von dem Schritt eine bessere Überwachung von Terroristen und Schwerkriminellen. Von ihnen soll ein „soziales Profil“ entstehen: Ohne ein Gespräch abzuhören, lässt sich aufschlüsseln, wer wann mit wem telefoniert hat.

Die Telefongesellschaften speichern ab Januar: Telefonnummer des Anrufers und des Angerufenen, Uhrzeit bei Beginn und Ende, beim Mobilgespräch auch Handy-Identifikationsnummer und Aufenthaltsort („Zelle“) des Anrufers. Ab 2009 kommen die Daten jeder E-Mail sowie jedes Besuchs und jedes Telefonats im Internet dazu.

Der Aufwand ist allerdings gigantisch. Telefonfirmen wie Telekom, E-Plus oder Vodafone müssen binnen weniger Monate Milliarden neuer Daten speichern. Investitionskosten der Branche: zum Start rund 75 Millionen Euro plus laufende Kosten von jährlich mehr als zehn Millionen Euro. „Wir haben uns natürlich trotzdem vorbereitet“, sagte Mario Tobias, Geschäftsführungsmitglied von Bitkom. Der Verband vertritt die Interessen der Telefon- und Internetwirtschaft. „Nur ob die Unternehmen in wenigen Wochen alles umsetzen können, lässt sich nicht versprechen.“

Weil der Gesetzgeber um die Startprobleme weiß, drückt er zunächst beide Augen zu: Voraussichtlich erst ab 2009 werden Datensammel-Versäumnisse als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Mobiltelefon-Kennung hilft kaum weiter

Dabei gilt die Speicherung der Mobiltelefon-Kennung als unnütz. Sie soll den Besitzer identifizieren. Wenn aber das Gerät aus zweiter Hand übers Internet ersteigert wurde, laufen alle Ermittlungen ins Leere. Tobias: „Nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch sinnvoll.“ Dazu sind deutsche Behörden knausrig: Für die 90-tägige Telefonüberwachung eines Standardanschlusses soll es 325 Euro geben. In der Schweiz ist es mehr als das Doppelte, in Österreich mehr als das Siebenfache. Das letzte Wort ist indes noch nicht gesprochen.

Und so stellt sich frühestens im nächsten Jahr heraus, wer die Rechnung für die Datensammlung des Staates übernimmt. Die Deutsche Telekom als größte Telefongesellschaft mit 30 Millionen Kunden in der Festnetzsparte erwartet einen kleineren zweistelligen Millionenbetrag an Kosten. "Wir hoffen auf einen angemessenen Ausgleich seitens des Staates", sagte Konzernsprecher Christian Schwolow unserer Redaktion.

Im Fall der Deutschen Telekom müssen die Kunden jedoch keine Preiserhöhungen fürchten, die in Zusammenhang mit der Datensammlung stehen. "2008 sieht der Trend so aus, dass die Preise für das Telefonieren eher fallen", so Schwolow. Daran ändere auch die verbindliche Datenvorratsspeicherung nichts. Zudem hätten sich bislang nur wenige Kunden für das Thema interessiert.

Auch die Kunden des Mobilfunkunternehmens O2 Deutschland müssen eigenen Angaben zufolge keine Preiserhöhungen befürchten. "Das neue Gesetz hat keine Auswirkungen auf die Rechnungsbeträge", sagte Sprecherin Kerstin Gulden unserer Redaktion.

Fraglich bleibt zunächst, ob wirklich potenzielle Terror-Täter mit der Datensammlung dingfest gemacht werden können: „Eine hundertprozentige Überwachung wird es nie geben können“, sagt Mario Tobias vom Branchendienst Bitkom.

2006 wurden zur Strafverfolgung 35816 Mobiltelefone und 5099 Festnetz-Anschlüsse abgehört. Zudem lasen die Ermittler bei 473 E-Mail-Konten mit und überwachten 359 Internetzugänge. 44 Anschlüsse für Internet-Telefonie wurden abgehört.


 
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