Fotos Wie die Rauchverbote in den Bundesländern geregelt sind
In Deutschland gibt es kein einheitliches Rauchverbot. Jedes Bundesland hat sein eigenes Nichtraucherschutzgesetz. Wie die Rauchverbote in den Ländern geregelt sind, ziegt die folgende Übersicht.
Baden-Württemberg: Bereits seit 1. August 2007 gilt ein Rauchverbot in Gaststätten. Ausgenommen sind abgetrennte Raucherräume, die weniger als 75 Quadratmeter groß sein dürfen, lediglich kalte Speisen zum Verzehr anbieten und die Personen vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht betreten dürfen.
Bayern: Im Juli 2010 entschieden die Bayern in einem Volksentscheid. Sie voteten für das strikteste Rauchverbot in ganz Deutschland. Seit dem 1. August 2010 ist im Freistaat das Qualmen in Kneipen, Gaststätten und Bierzelten verboten.
Berlin: Rauchverbot seit 1. Januar 2008. Ausnahmeregeln gelten für separate Nebenräume, dort gibt es aber faktisch ein Servierverbot. Raucher müssen mit Geldbußen bis zu 100 Euro, Gastwirte bis zu 1000 Euro rechnen. Bußgelder gibt es ab 1. Juli.
Brandenburg: Rauchverbot seit 1. Januar 2008. Ausgenommen sind abgetrennte Raucherräume, allerdings nicht in Diskotheken.
Bremen: Rauchverbot seit 1. Januar 2008. Auch hier sind abgeschlossene Raucherräume ausgenommen.
Hamburg: Ab 1. Januar 2010 gilt in allen gastronomischen Betrieben mit Speisenangebot striktes Rauchverbot. In Bars und Einraumkneipen, deren Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter ist und die ausschließlich Getränke ausschenken, darf geraucht werden. Diese als Raucherkneipen gekennzeichneten Betriebe dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren. Reine Schankbetriebe mit mehr als 75 Quadratmetern Gastraum dürfen einen separaten Raucherraum einrichten, der allerdings komplett abgetrennt und kleiner als der Nichtraucherbereich sein muss.
Hessen: Seit dem 17.März 2010 kann sich jeder Gastwirt mit einer Einraumkneipe entscheiden, ob er eine Nichtrauchergaststätte oder Rauchergaststätte führen möchte. Die Bedingungen dafür sind, dass die Gastfläche der Einraumgaststätte nicht größer als 75 Quadratmeter sein darf, lediglich kalte und einfache warme Speisen ausgegeben werden dürfen und der Zutritt für unter 18-Jährige verboten sein muss..
Mecklenburg-Vorpommern: Rauchen in kleinen Eckkneipen ist erlaubt. Seit dem 31.12. 2009 darf in Spielhallen und Spielbanken grundsätzlich nicht mehr geraucht werden.
Niedersachsen: Niedersachsen gehört zu den Vorreitern beim Nichtraucherschutz: Bereits seit dem 1. August 2007 gibt es einen umfassenden gesetzlichen Nichtraucherschutz in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sporthallen, Hallenbädern, Hochschulen, Berufsakademien, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Museen, Galerien, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Landes- und Kommunalbehörden sowie in Gerichtsgebäuden.
Nordrhein-Westfalen: Das Nichtraucherschutzgesetz ist 2008 in Kraft getreten und sieht zahlreiche Ausnahmeregeln und Schlupflöcher vom Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden vor. Das soll nun geändert werden.
Rheinland-Pfalz: Rauchverbot seit 15. Februar 2008. Ausnahme: Abgetrennte Nebenräume. Auch in Kneipen, die aus nur einem Raum bestehen und vom Inhaber selbst geführt werden, darf nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs vorerst weiter geraucht werden.
Saarland: Das Saarland führte zum 01.04.2011 ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ein. Lediglich für Gastronomen, die nachweisbar Geld für die Schaffung von Raucherräumen investiert haben, erhalten eine Übergangsfrist bis 31.12.2011.
Sachsen: Rauchverbot seit 1. Februar 2008. Abgetrennte Raucherräume sind in der Gastronomie, nicht aber in Diskotheken möglich. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf vorerst weiter geraucht werden.
Sachsen-Anhalt: Rauchverbot seit 1. Januar 2008. In Hotels und Restaurants mit mehr als einer Gaststube können Raucherräume eingerichtet werden, nicht aber in Diskotheken. Auch in Eckkneipen ohne Angestellte darf vorerst wieder geraucht werden. Geldbußen ab 1. Juli.
Schleswig-Holstein: Rauchverbot seit 1. Januar 2008. Ausnahmen sind abgetrennte Raucherräume und Festzelte. In Ein-Raum-Kneipen ohne Angestellte darf vorerst ebenfalls wieder geraucht werden. Verstöße werden mit Bußgeld bis 1000 Euro geahndet.
Thüringen: Rauchverbot ab 1. Juli 2008. Gaststätten könnten abgetrennte Raucherzimmer einrichten. Rauchen in Diskotheken ist nur erlaubt, wenn es in dem Raum keine Tanzfläche gibt.
Thüringen: Rauchverbot ab 1. Juli 2008. Gaststätten könnten abgetrennte Raucherzimmer einrichten. Rauchen in Diskotheken ist nur erlaubt, wenn es in dem Raum keine Tanzfläche gibt.