Einführung des Gesundheitsfonds: Wie stark steigen die Kassenbeiträge?
zuletzt aktualisiert: 08.01.2008 - 20:35Köln (RPO). Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält die aktuellen Prognosen über einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge auf über 15,5 Prozent für übertrieben. Vielmehr werde der Beitrag nach der Einführung des Gesundheitsfonds zwischen 15 und 15,4 Prozent liegen. Andere Experten fürchten, dass der Fonds die Beiträge auf bis zu 15,5 Prozent steigen lassen wird.
Nach Berechnungen des Kölner Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie werde der Einheitssatz innerhalb dieses Korridors liegen, sagte Lauterbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
Gestern hatte das Münchner Gesundheitsinstitut IfG einen Beitrag von 15,5 Prozent vorausgesagt. Dieser Wert liegt 0,7 Prozentpunkte höher als der derzeitige Durchschnittsbeitragssatz von 14,8 Prozent. Lauterbach bestritt die IfG-Prognose.
Unterdessen stellte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens den Start des Gesundheitsfonds 2009 in Frage. "Solange die Auswirkungen des Gesundheitsfonds nicht im Detail geklärt sind, steht die Verschiebung im Raum", sagte die CSU-Politikern nach einer Meldung der "Welt" (Mittwochausgabe). Die Grünen lehnen den Fonds komplett ab, während die SPD von einem pünktlichen Start ausgeht.
Hintergrund ist die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Einführung eines "Gesundheitsfonds" mit einheitlichem Beitragssatz für alle gesetzlichen Kassen. Aus diesem Fonds sollen die Kassen künftig für ihre Versicherten Pauschalen zwischen 150 und 170 Euro sowie alters- und risikobezogene Zuschläge erhalten. Dafür will die Bundesregierung zum 1. November 2008 einen einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen festlegen (siehe Info-Kasten).
Der Gesundheitsfonds gilt als Herzstück der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Obwohl die Reform bereits im April 2007 in Kraft trat, wurde der Start des Fonds wegen komplizierter Vorbereitungen auf 2009 verschoben. Ziel des Fonds ist es, die Finanzströme der Krankenversicherung zu bündeln und so "für mehr Transparenz und Gerechtigkeit" zu sorgen.
Dabei legt die Bundesregierung künftig, wie bei der Rentenversicherung auch, den Beitragssatz für alle Krankenkassen einheitlich fest. Dies soll bis zum 1. November geschehen. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen in den Fonds, ebenso wie wachsende Steuermittel für die Krankenversicherung der Kinder.
Aus diesem Topf erhalten die Kassen einen einheitlichen Grundbetrag für jeden Versicherten. Die Rede ist von 150 bis 170 Euro im Monat. Zuschläge für überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte sollen die unterschiedlichen Risikostrukturen der Kassen ausgleichen. Denn beispielsweise Betriebskrankenkassen oder Ersatzkassen haben verhältnismäßig mehr junge und gesunde Mitglieder als AOKen. Einen "Risikostrukturausgleich" gibt es schon heute. Er wird jedoch mit dem Fondsmodell verfeinert und ausgeweitet. Daran wird derzeit noch gearbeitet. Die wohlhabenden Süd-Länder hatten bei den Reformverhandlungen die Befürchtung geäußert, dass zu viel Geld in finanzschwache Bundesländer abfließt.
Die Reform schreibt den Kassen vor, vor Start des Fonds alle alten Schulden abzubauen. Der Einheitsbeitrag soll dann so hoch festgesetzt werden, dass er zum Start des Fonds rechnerisch sämtliche Gesundheitskosten abdeckt. Wenn Kassen mit dem ihnen zugewiesenen Geld trotzdem nicht auskommen, dürfen sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, wenn er höher ist als acht Euro. Haben die Kassen dagegen Geld übrig, sind Rückzahlungen möglich.
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