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Ex-Manager legt Geständnis ab: Zumwinkel: "Der größte Fehler meines Lebens"

zuletzt aktualisiert: 22.01.2009 - 14:30

Bochum (RPO). Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel schien fast ein wenig erleichtert: Die Hinterziehung von Steuern sei "der größte Fehler meines Lebens gewesen", gestand er dem Gericht in Bochum. Nun muss der Ex-Manager mit einer Bewährungsstrafe rechnen.  

Zumwinkel sagte am Donnerstag vor dem Landgericht in Bochum: "Zu diesem Fehler stehe ich und übernehme die volle Verantwortung." Ihm war vorgeworfen worden, Einkommenssteuer in Höhe von 970.000 Euro hinterzogen zu haben. Zumwinkel sagte weiter, er wolle hier nicht klagen, "denn ich habe mir die Folgen selbst zuzuschreiben". Der Ex-Postchef entschuldigte sich für sein Verhalten und betonte, er sei froh, "reinen Tisch" zu machen.

Am frühen Mittag hatte Staatsanwältin Daniela Wolters dem Topmanager zum Prozessauftakt vorgeworfen, in den Jahren von 2003 bis 2007 über eine Liechtensteiner Stiftung insgesamt fast eine Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Schon in den 80er Jahren habe der Manager in Liechtenstein die Stiftung Devotion Family Foundation gegründet, sagte die Staatanwältin. Ziel sei gewesen, die Erträge aus dem ererbten Vermögen den Steuerbehörden zu verschweigen. Das Stiftungsvermögen betrug den Ermittlungen zufolge Ende 2006 mehr als 11,8 Millionen Euro.

Dann kam Zumwinkels Auftritt, der sich bereits im Vorfeld abgezeichnet hatte. Dafür sprach nicht zuletzt, dass der Prozess nur auf zwei Tage angelegt wurde. Dies nährte Spekulationen über einen Handel zwischen dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.

Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. "Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht." Und er fügte hinzu: "Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere."

Millionenvermögen und eine Burg am Gardasee

Breiten Raum nahm zum Prozessbeginn die Ermittlung der Vermögensverhältnisse des Angeklagten ein. Zumwinkel selbst bezifferte sein Vermögen auf rund 8 Millionen Euro, wenn er abziehe, was er an Steuernachzahlungen und Bußgeldern bereits gezahlt habe oder noch zahlen werde. Hinzu komme eine als Feriensitz dienende Burg am Gardasee im Wert von rund 5 Millionen Euro, sagte der Manager. Für das laufende Jahr rechne er mit Nettoeinkünften von rund 600.000 Euro.

Auf die Spur Zumwinkels kamen die Ermittler, nachdem ein Informant dem Bundesnachrichtendienst gegen ein Millionenhonorar eine DVD mit Kontodaten aus Liechtenstein verkauft hatte. Die spektakuläre Hausdurchsuchung bei dem Manager im Februar vergangenen Jahres war der Auftakt für eine großangelegte bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder. Der heute 65-jährige Manager blieb damals nur gegen eine hohe Kaution auf freiem Fuß.

Für den Manager bedeutete die Steueraffäre das Ende seiner glänzenden Karriere. Zumwinkel übernahm 1989 auf Bitten des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl die Führung der "gelben" Post. Er brach veraltete Strukturen auf und machte aus dem Staatsunternehmen einen weltweit führenden Logistikkonzern mit rund 500.000 Mitarbeitern. Lange Zeit galt Zumwinkel deshalb als Vorzeigemanager und einer der mächtigsten Konzernlenker Deutschlands.

Bewährungsstrafe wahrscheinlich

Die Bilder, wie Zumwinkel vor laufenden Kameras von der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen aus seinem Haus im Kölner Nobelviertel Marienburg geführt und zur Vernehmung nach Bochum gebracht wurde, zerstörten jedoch dieses Image. Der Manager räumte kurz darauf nicht nur den Chefsessel bei der Post, sondern legte auch seine Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Telekom, der Postbank und erst vor wenigen Wochen auch beim Touristik- und Handelskonzern Arcandor nieder.

Das Urteil dürfte spätestens am Montag verkündet werden. Nach der bisherigen Urteilspraxis des Bochumer Gerichts gilt es als wahrscheinlich, dass Zumwinkel mit einer Bewährungsstrafe rechnen muss. Hinzu kommen dürfte allerdings eine Geldbuße in beträchtlicher Höhe.

Quelle: DDP

 
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