Telekom-Affäre Zumwinkel droht noch vor Ostern Anklage

Düsseldorf (RPO). In der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom erwartet die Staatsanwaltschaft Bonn noch vor Ostern eine Entscheidung, ob der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel und der frühere Vorstandschef Kai-Uwe Ricke wegen des Ausspionierens von Telefonaten anklagt werden. Allerdings könnte das Verfahren auch eingestellt werden.

Die wichtigsten Gesichter in der Telekom-Affäre
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Eine entsprechende Entscheidung werden wohl noch vor Ostern fallen, sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel dem "Handelsblatt". Das hänge davon ab, ob der Ermittlungsrichter den Hauptbelastungszeugen - Staranwalt Michael Hoffmann-Becking - zu einer Aussage zwingt. Apostel erwarte die Entscheidung des Richters in den nächsten Tagen.

Hoffmann-Becking habe Zumwinkel und Ricke 2005 beraten, als die Telefondaten erhoben wurden. Der Anwalt habe Zumwinkel und Ricke schwer belastet, beruft sich inzwischen aber auf seine Schweigepflicht. "Die Aussage von Hoffmann-Becking ist ein zentraler Punkt in den Ermittlungen", sagte Apostel. Muss er aussagen, wird Zumwinkel vermutlich angeklagt. Um Ricke anzuklagen, reichen die Beweise aber offenbar nicht.

Einen "Focus"-Bericht, wonach die Verfahren gegen Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke und dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel eingestellt werden, wies der Strafverfolger als Spekulation zurück.

Die Staatsanwaltschaft Bonn untersucht seit Frühjahr 2008 die Bespitzelungsaffäre bei der Telekom. Nach Angaben der Ermittler hat das Unternehmen 2005 und 2006 die Telefonverbindungsdaten von Aufsichtsräten der Telekom, Angehörigen des Betriebsrats, Journalisten, aber auch von Dritten wie ver.di-Chef Frank Bsirske ausgespäht, die mit dem Konzern nicht unmittelbar zu tun haben. Insgesamt ist von mindestens 55 Personen die Rede.

(DDP/DAPD/ndi)
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