Telekom-Affäre: Zumwinkel neu belastet
VON REINHARD KOWALEWSKY - zuletzt aktualisiert: 18.05.2009 - 07:49Düsseldorf (RP). Die Deutsche Telekom hat bei der Aufarbeitung ihrer Spitzelaffäre ihren früheren Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und ihren früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke gezielt bei der Bonner Staatsanwaltschaft belasten lassen. Die Möglichkeit dazu lieferte Zumwinkel offenbar selbst.
Nach Informationen unserer Redaktion hat der Telekom-Vorstand den früher für den Konzern tätigen Düsseldorfer Staranwalt Michael Hoffmann-Becking ausdrücklich von seiner anwaltschaftlichen Schweigepflicht entbunden. Dessen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft legen nun den Schluss nahe, dass Zumwinkel und Ricke früher von den Spitzelaktionen im Konzern wussten.
Hintergrund der Vorgänge: Die Telekom hatte im Mai vergangenen Jahres Strafanzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem intern aufgedeckt worden war, dass 2005 und 2006 unter anderem Journalisten und Aufsichtsräte von der Konzernsicherheit der Telekom bespitzelt worden waren. Ziel der Aktion soll gewesen sein, die Weitergabe interner Informationen zu verhindern.
Der Chef-Jurist der Telekom, Manfred Balz, soll bereits vor knapp einem Jahr erfahren haben, dass Anwalt Hoffmann-Becking als früherer Rechtsberater von Ricke und Zumwinkel einiges über die Spitzelaffäre wusste. Der aktuelle "Spiegel" zitiert nun in einer längeren Geschichte aus den Aussagen vor Hoffmann-Becking. Sie beweisen nach Auffassung der Bonner Staatsanwaltschaft erstmals zweifelsfrei, dass Zumwinkel wie Ricke schon im Jahr 2005 von illegalen Spähaktionen wussten.
Nach Informationen unserer Redaktion kam die Telekom-Spitze auf die Idee, Hoffmann-Becking könne etwas von der Affäre wissen, als dieser ausgerechnet im Auftrag von Zumwinkel Ende Mai 2008 mit Chef-Jurist Balz über die aufgeflogene Affäre sprach. Dabei fand Balz rein zufällig heraus, dass Hoffmann-Becking nicht von Zumwinkel bezahlt wurde, sondern von der Telekom.
Dieser entscheidende Unterschied gab Balz das Recht, Hoffmann-Becking von der Schweigepflicht zu entbinden und über die internen Vorgänge aus 2005 zu befragen. Als Hoffmann-Becking daraufhin erzählte, dass Zumwinkel und Ricke im Herbst 2005 offen vom illegalen Bespitzeln von Aufsichtsräten und Journalisten geredet hatten, schickte Balz ihn zur Staatsanwaltschaft Bonn.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum
