München Urteil: Fiskus darf sechs Prozent Zinsen verlangen

München · Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von sechs Prozent kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase ist das nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil.

Das höchste Finanzgericht sieht in den sechs Prozent Zinsen weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit. Damit ziehen die Richter einen Strich unter einen langjährigen Streit. Für den Staat ist der hohe Zinssatz eine einträgliche Zusatzeinnahme. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerzahlerbund kritisieren die Regel seit Jahren. Im konkreten Fall ging es um 11.000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte.

(dpa)
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