Krefeld Urteil stärkt Autofahrer im Abgas-Skandal

Krefeld · Ein Autohaus muss zwei Audi mit Schummel-Software zurücknehmen - doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.

Mit dem Landgericht Krefeld hat erstmals ein NRW-Gericht einen Autohändler im VW-Abgas-Skandal dazu verurteilt, Fahrzeuge mit Schummel-Software zurückzunehmen. Bei den Abgas-Manipulationen handle es sich um einen erheblichen Mangel, eine Nachbesserung durch ein Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht gestern (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung durch VW bleibe nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Kunden durch die bisher veröffentlichten Emissionswerte getäuscht würden - im realen Fahrbetrieb seien sie sehr viel höher. Der Autohändler habe nicht nachweisen können, dass die Nachrüstung keine Auswirkung auf den Verbrauch oder die Fahrzeugleistung hätte. Seine Zweifel an einer erfolgreichen Nachrüstung begründet das Gericht damit, dass günstige Stickoxidwerte bekanntermaßen technisch in einem "Zielkonflikt" mit geringen Kohlendioxidwerten stünden. Der berechtigte Mangelverdacht reiche jedoch aus, um dem Kläger die Nachbesserung unzumutbar zu machen.

Wilfried Jaeger, einer der Kläger, ist zufrieden: "Ich habe einen hochpreisigen Wagen gekauft, der nicht dem entsprach, was ich haben wollte - nämlich einen sauberen Diesel." Mehr als 40.000 Euro hat der Rentner aus Bochum für seinen Audi A6 bezahlt, wie viel dieser nach der Umrüstung noch wert sein würde, war kurz nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals unklar. "Es ist traurig, dass der Verbraucher verschaukelt wird. Auf dem Prüfstand sind die Fahrzeuge sauber, aber in Wahrheit sind sie Dreckschleudern", sagt Jaeger, der von der Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich vertreten wurde.

Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden mehrfach abgewiesen. Das Landgericht Bochum hatte dies beispielsweise in einer der ersten Kundenklagen in Deutschland damit begründet, dass der Mangel nicht "erheblich" im Rechtssinne sei. Die Nachbesserung koste weniger als ein Prozent der Kaufsumme und falle damit unter eine Bagatellgrenze. Es gibt bundesweit aber auch schon Gerichtsurteile zugunsten der Kläger.

Der Verkehrsberater Axel Friedrich rät Autokäufern, sich im Kaufvertrag zusichern zu lassen, dass ihr Fahrzeug auch auf der Straße Abgas-Grenzwerte einhalte. Zudem sollten alle Besitzer von Dieselwagen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 die Hersteller auffordern, die Abgasreinigung nachzubessern. Zwischen Konzernen und Behörden herrsche "keine Waffengleichheit", sagte der Ex-Leiter des Verkehrsbereichs beim Umweltbundesamt. "Wenn Sie sehen, wie viele IT-Ingenieure bei Autofirmen arbeiten und wie viele bei Behörden - der Unterschied ist immens."

Waffengleichheit herrscht auch vor Gericht nicht. Die Autohäuser, auf dem Papier selbstständig, werden häufig von VW-Anwälten bei den Prozessen unterstützt. Entsprechend äußerte sich auch gestern das Unternehmen zum Urteil aus Krefeld. Ein VW-Sprecher sagte, man könne die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehen. Umfangreiche Tests hätten ergeben, dass die Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge keine neuen Nachteile wie etwa Mehrverbrauch mit sich brächten. Das Unternehmen prüfe weitere rechtliche Mittel und ziehe auch eine Berufung in Betracht.

Wilfried Jaeger hofft, sein Auto zurückgeben zu können. Einen Ersatz hat er noch nicht, doch eins ist klar: "Ich werde mir auf keinen Fall mehr einen Diesel kaufen, weil auch politisch so ein Hickhack gemacht wird. Das ist mir zu unsicher."

(frin)
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